BG lehnt im Bescheid alle Zahlungen für Arbeitsunfall ab. Wie geht es weiter mit den Zahlungen für Therapie sowie Medikamente? Widerspruch läuft?

2 Antworten

Hoi.

Im Prinzip läuft es so, wie Ursusmaritimus schreibt. Aber:

"Dabei ist der Grundsatz zu beachten, dass eine einstweilige Anordnung die Hauptsache nicht vorwegnehmen soll. Dieses Vorwegnahmeverbot darf allerdings ausnahmsweise durchbrochen werden. Dies gilt dann, wenn der Rechtsschutz in der Hauptsache zu spät käme und dies für den Betroffenen zu schlechthin unzumutbaren Nachteilen führen würde, die sich auch bei einem späteren Erfolg im Hauptsacheverfahren nicht mehr abwenden oder ausgleichen ließen. Es drängt sich auf, dass diese Konstellation insbesondere dann vorliegt, wenn derAntragsteller eine ein sofortiges Handeln erfordernde existentielle Notlageglaubhaft macht. Da sowohl die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII alsauch die Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II derExistenzsicherung dienen, wird man in diesen Fällen grundsätzlich immer voneiner Durchbrechung des Vorwegnahmegebots ausgehen dürfen. "

http://kohte.jura.uni-halle.de/lehre/ws/20092010/rsundverf/EinstweiligerRechtsschutz.doc

Wenn also die Therapie/Medikamente von der Krankenkasse nicht übernommen würden und du kannst sie auch nicht bezahlen, sie aber wichtig für deine Gesundheit/Heilungserfolg sind, könnte das Gericht den Bescheid vorläufig aussetzen (keine aufschiebende Wirkung oder mittels einstweiliger Anordnung). Aber das ist nicht leicht und du musst auch einen Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.

Ciao Loki

Wenn krankheitsbedingte Maßnahmen nötig sind laufen sie über die Krankenkasse. Solltest du Zuzahlungen für Medikamente und Anwendungen etc. haben hebe die Quittungen gut auf. Sollte der Arbeitsunfall anerkannt werden muss die BG diese Aufwendungen ersetzen.

Solltest du länger als 6 Wochen krank sein tritt jetzt Krankengeld an die Stelle des Verletztengeldes, hier rechnet die KK ggf. direkt mit der BG ab.