Ich bin 72 und bekomme eine unfallrente Die BG hat mir nun eine Abfindung angeboten habe ich dann keinen recht mehr auf Ärzte und nichts mehr?

5 Antworten

Grundsätzlich muss Dir klar sein, dass die BG mit diesem Vorschlag den Hintergedanken verfolgt, an Dir Geld zu sparen.

Und keinesfalls, um Dir etwas Gutes zu tun.

In Deinem Fall lohnt sich mit Sicherheit eine Beratung bei einer entsprechenden, unabhängigen Beratungsstelle mitsamt dem Abfindungsvertrag.

Unterschreibe auf keinen Fall ohne eine verständliche und vollständige Beratung, die Dir sowohl die Vorteile, aber auch ganz besonders die Nachteile einer solchen Abfindungsvereinbarung aufzeigt.

Lumbago666  08.07.2016, 12:06

Eigentlich kann er auf die Beratung verzichten. Hier geht es nur um die laufende Rente und nicht um die sonstigen Ansprüche, die sonst noch hat.

Da reicht ein Taschenrechner. Die Abfindungssumme steht mit Sicherheit in dem Schreiben drin. Wie viel Rente er pro Jahr bekommt, weiß er auch... Da kann er ausrechen, ab wann die Sache unwirtschaftlich ist.

Wirtschaftlichkeit. Nur darum geht es und zwar für den Betroffenen und auch für die BG.

Die Abfindung ist per se nicht schlecht (für junge Leute und Spezialfälle)

Bei einem 72-jährigen ist dieses Angebot doch etwas daneben.

Hoi.

Nein. Die Zahlung einer Rente steht in keinem Zusammenhang mit einer Heilbehandlung.

Bei der Abfindung geht es wirklich nur ums Geld.

§ 76 SGB VII Abfindung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit unter 40 vom Hundert

(1) Versicherte, die Anspruch auf eine Rente wegen einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von weniger als 40 vom Hundert haben, können auf ihren Antrag mit einem dem Kapitalwert der Rente entsprechenden Betrag abgefunden werden. Versicherte, die Anspruch auf mehrere Renten aus der Unfallversicherung haben, deren Vomhundertsätze zusammen die Zahl 40 nicht erreichen, können auf ihren Antrag mit einem Betrag abgefunden werden, der dem Kapitalwert einer oder mehrerer dieser Renten entspricht. Die Bundesregierung bestimmt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Berechnung des Kapitalwertes.

(2) Eine Abfindung darf nur bewilligt werden, wenn nicht zu erwarten ist, daß die Minderung der Erwerbsfähigkeit wesentlich sinkt.

(3) Tritt nach der Abfindung eine wesentliche Verschlimmerung der Folgen des Versicherungsfalls (§ 73 Abs. 3) ein, wird insoweit Rente gezahlt.

§ 78 SGB VII  Abfindung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit

ab 40 vom Hundert

(1) Versicherte, die Anspruch auf eine Rente wegen einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 40 vom Hundert oder mehr haben, können auf ihren Antrag durch einen Geldbetrag abgefunden werden. Das gleiche gilt für Versicherte, die Anspruch auf mehrere Renten haben, deren Vomhundertsätze zusammen die Zahl 40 erreichen oder übersteigen.

(2) Eine Abfindung kann nur bewilligt werden, wenn

1. die Versicherten das 18. Lebensjahr vollendet haben und
2. nicht zu erwarten ist, daß innerhalb des Abfindungszeitraumes die Minderung der Erwerbsfähigkeit wesentlich sinkt.

Ciao Loki

Der Nachteil der Abfindung der UV liegt ganz klar darin, dass zukünftige Rentenanpassungen unberücksichtigt bleiben, dass bei evtl. Hartz IV Bezug ein Aufbrauchen des Vermögens erforderlich wird, dass ein Einkommensteil wegfällt und zuletzt, dass die "voraussichtliche Lebenserwartung" indirekt in die Berechnung einfließt.

Bei einem 72-Jährigen ist wohl letzteres problematisch.

Hierbei ist nämlich zu berücksichtigen, dass die BG'en hier Tabellen verwendet, die von einer sehr geringen (weiteren) Lebenserwartung ausgehen, die heute nicht mehr mit den tatsächlichen Lebenserwartungen übereinstimmen. (Ich vermute, dass die Tabellen schlicht veraltet sind).

Wenn dein Unfall mehr als 14 Jahre her ist (ungünstigster Fall), bekommst Du das 5,9 fache deine Jahresrente als Einmalzahlung gezahlt. Das heißt, dass Du quasi noch für rund sechs Jahre Rente bekommst und diese danach eingestellt wird und zwar egal, ob du 73 Jahre alt wirst oder 100 Jahre.

Du (oder besser deine Erben) würden bei einer Lebenserwartung von weniger als sechs Jahren also "Gewinn" machen... Wirst Du aber älter, fällt das Ergebnis halt nachteilig aus.

Einfacher Rat in Deinem Fall: Abfindung ablehnen!

Die Abfindung betrifft hierbei nur die Rentenzahlung. Der Anspruch auf bg-liche Heilbehandlung bleibt voll und ganz erhalten!

Kommt auf die Abfindungsvereinbarung an. Die solltest du dir genau durchlesen, eventuell ist auch das Geld für eine anwaltliche Beratung gut investiert, um eventuelle Fallstricke zu vermeiden. 

Grundsätzlich steht aber in der Abfindungsvereinbarung genau drin, welche Ansprüche durch die Abfindung abgegolten werden. Kann sein, dass es nur um die Rentenansprüche geht. Kann aber theoretisch auch sein, dass auch die Ansprüche gegen die BG als Kostenträger umfasst sein sollen.

nach der Abfindung wird sehr wahrscheinlich die Unfallrente gestrichen.