Kann die Berufsgenossenschaft, einmalige Abfindung vom Arbeitgeber, aufs Übergangsgeld anrechnen?

Ekzem - (Beruf, Berufsgenossenschaft, Übergangsgeld) Ekzem1 - (Beruf, Berufsgenossenschaft, Übergangsgeld)

5 Antworten

Na, freu Dich doch. Wenn das Geld mit eingerechnet wird ist Dein Übergangsgeld höher.

Hallo sabirke

Wenn dem so wäre, hätte ich ja nichts dagegen, aber leider ist das Gegenteil der Fall. Das Übergangsgeld soll ja den Verdienstausfall etwas ausgleichen, in meinem Fall wurde von der BG meine Abfindung als Einkommen angesehen und auf 5 Jahre (solange soll ich die Übergangsleistung erhalten) als Einkommen verteilt und demnach abgezogen. Bevor ich den Aufhebungsvertrag unterschrieben habe, wurde mir von der BG mündlich ein Übergangsgeld von etwa 500 Euro zugesichert, dass sich pro Jahr um 1/5 reduziert, übrig geblieben sind letztendlich 90 Euro fürs erste Jahr. Dieser Betrag kam laut BG durch Abzug der Abfindung, ALG 1 und Fahrkostenersparniss zur Arbeitsstelle, zustande. Mittlerweile hat die BG das Übergangsgeld ohne Begründung ganz eingestellt und reagiert auch nicht auf meine schriftlichen Anfragen mit der Bitte um eine Begründung.

MfG.

ja, ich denke, es ist rechtens. du solltest dich darauf konzentrieren, wieder gesund zu werden und nicht in der krankheit zu verharren: such dir einen guten hautarzt oder eine hautklinik mit berufsdermatologischem schwerpunkt. wenn die ursache des handekzemes ermittelt wurde, meide diese privat und auch bei neuen tätigkeiten. lass die ekzemherde zunächst - wenn möglich, auf kosten der bg - mit lokalen kortikoiden, evtl später mit toctino behandeln bis zur abheilung! mit toctino müsste das in 2 - 3 monaten drin sein. gelingt das nicht, ist dermodyne behandlung mir blauem licht eine option, die relativ neu ist (uni-hautklinik mainz). such dir einen ruhigen job bis zur rente, es gibt welche! nur mut!!

Nichts läge mir ferner als nicht wieder gesund zu werden, aber der finanzielle Aspekt darf natürlich auch nicht aus den Augen verloren gehen. Das was Du schreibst, ist ja schön und gut und wäre toll, wenn es denn so wäre, aber leider trifft dies auf mich nicht zu. Bei mir wurde bereits alles versucht, das ging über Kortison, Klinikaufenthalt, Lichttherapie, Neotigason, Toctino, Excimer-Laser-Therapie usw. leider war der Erfolg mäßig. Zwischenzeitlich bin ich in Rente und die Behandlung beschränkt sich nur noch auf die Lichttherapie und Kortison (Dermoxin) mein Hautzustand hält sich so einigermaßen konstant. Was Neotigason und Toctino angeht, haben diese Medikament natürlich enorme Nebenwirkungen, bei mir hat Neotigason einen starken Haarausfall verursacht, außerdem baut der Körper die Inhaltsstoffe des Medikaments erst über Jahre ab und Toctino verursachte bei mir starke Kopfschmerzen und Schlaflosigkeit. Ob Toctino,da es extrem teuer ist, von der normalen Krankenkasse übernommen wird, bezweifle ich,höchstens bei extrem Fällen. Über das von Dir angesprochene blaue Licht muss ich mich mal erkundigen. Gruß pnagu

Hallo, ich hätte mal eine Frage, ich sehe gerade, deine Hände sehen genauso aus wie meine. Ich bin in der Altenpflege tätig und zurzeit in Behandlung. Ich habe gelesen, die BG hat verlangt, den Beruf aufzugeben. Haben die das entschieden oder ging das vorher von deinem Hautarzt aus? Und wie schnell ist die BG?

MfG

Hallo apple07

Bei mir war das so, dass ich über längere Zeit behandelt wurde, mit mehr oder weniger Erfolg, da ich anfangs weiter gearbeitet habe, bis es nicht mehr ging. Dann war ich über längere Zeit krankgeschrieben und das Krankheitsbild verbesserte sich. 4 Wochen nach Arbeitsaufnahme, sahen meine Hände wieder wie vorher aus. Jetzt war es offensichtlich, dass das Krankheitsbild was mit meinem Beruf zu tun hat. Mein Hautarzt meldete dies jetzt der BG. Nach einem 14 tägigen Krankenhausaufenthalt hatte ich Hände wie eine Hebamme, aber nicht lange, wieder 4 Wochen nach Arbeitsaufnahme waren meine Hände wieder kaputt und ich musste wieder in den Krankenstand. Die BG reagierte jetzt und schickte einen Gutachter in meine Firma, der sich meine Arbeitsplätze anschaute und zu dem Ergebnis kam, das zu Befürchten sei, das bei Wideraufnahme der Arbeit, mein Hautzustand sich wieder verschlechtern würde. Daraufhin meldete sich die BG bei mir und sagte mir, dass ich nicht weiter arbeiten dürfte, ich sei das ganze Jahr jetzt noch Krankgeschrieben und erhalte Verletztengeld, danach würde ich 5 Jahre lang Übergangsgeld erhalten. Voraussetzung sei die Anerkennung als Berufskrankheit, die bei mir auch anerkannt wurde, allerdings ohne Rentenbezug. Solltest Du mehr wissen wollen, melde Dich einfach per PM bei mir. nagu@online.de

latexallergie? googel mich ggf!

Hallo,gegen was bist du allergisch? Ist es eine Kaliumdichromatallergie? Ich kann mir nicht vorstellen das es richtig ist das Übergangsgeld anzurechnen. Bist du zufälli beim VDK? Gruß Susanne