rollator zahlung
Hallo,
habe mal eine Frage zur Zahlung wegen Rollator. Habe heute einen Anruf bekommen vom Sanitätshaus, daß mein Vater vor ca. 5 Jahren einen Rollator bekommen hat und da mein Vater jetzt schon 4 Jahre tot ist, ich jetzt den Rollator bezahlen soll. Keine Ahnung was mein Vater damals unterschrieben hat, was kann ich jetzt dagegen machen ? Der Rollator existiert nicht mehr, keine Ahnung was aus dem geworden ist, die Wohnung mußte ja damals ausgeräumt werden .
1 Antwort

Es ist bei den GKV allgemein üblich, dem Versicherten solche Hilfsmittel sozusagen nur "leihweise" zu überlassen und bei Nichtgebrauch, egal aus welchen Gründen, zurückzufordern. Das passiert normalerweise aber etwas zügiger, zumal wenn bekannt wird, daß der Versicherte verstorben ist.
An Deiner Stelle würde ich einen freundlichen Brief an die Krankenkasse schreiben (oder anrufen) und Dein Problem genau so schildern wie hier. Vielleicht hast Du die Räumung ja damals gar nicht selbst vorgenommen? Jedenfalls ist es Dir nach der langen Zeit leider nicht mehr möglich, den Vorgang zu rekonstruieren :o), und Du bittest daher, von der Forderung Abstand zu nehmen.
Ich denke mal, daß die Krankenkasse dann auf die Erstattung verzichten wird. Viel Glück!