Zuzahlungsbefreiung; muss Pflegegeld als Einkommen angegeben werden?
Bei dem Aantrag auf Zuzahlungsbefreiung bei der Krankenkasse muss ja das monatliche Brutto-Einkommen angegeben werden. Zählt dazu auch das Pflegegeld?
3 Antworten
Wenn Dir aufgrund eines Pflegegrades Pflegegeld gezahlt wird, dann gehört das mit zum Bruttoeinkommen.
Oben schreibt jemand, dass das nicht angerechnet wird.
Bei meiner Mutti wird es von der Pflegekasse direkt auf ihr Konto gezahlt, denn sie hat gar keinen Pflegedienst.
bei welcher Krankenkasse war sie ? das ist eigentlich nicht üblich das, das Pflegegeld komplett auf das Konto überwiesen wird nur bei Privatversicherungen
AOK Sachsen.
Hallo kann mir wirklich nicht vorstellen, das die AOK in Sachsen einfach so das Pflegegeld überweisen, bei meinem Vater wurde immer direkt mit der Pflegefirma abgerechnet, und zu dem Bruttoeinkommen gehört es ganz bestimmt nicht dazu
weil es ja für die Pflege bestimmt ist, ich hab noch eine Private Pflegeversicherung abgeschlossen, ich bekomme mal das Geld auf mein Konto überwiesen ,
hab noch eine kleine Pflegevers. selbst da hab ich dann ca. 1000€ im Monat zur Verfügung
bei uns nennt man das: Sozialstation Schwäbischer Wald Pflege zuhause die kommen meist 2 mal am Tag je nach wie es der zu Pflegenden Person geht
Es existiert bei meiner Mutti kein Pflegedienst. Sie ist in Pflegegrad 2 eingestuft worden und bekommt das Pflegegeld direkt auf ihr Konto überwiesen. Meine Schwester kümmert sich um das Einkaufen und putzt einmal die Woche die Wohnung. Dafür bekommt sie von meiner Mutti etwas von dem Pflegegeld.
ok find ich seltsam, aber das Geld darf nicht zum Einkommen dazugerechnet werden
Pflegegeld ist kein Einkommen, sondern wie der Name schon sagt
Hallo,
für die Zuzahlungsbefreiung sind die Bruttoeinnahmen für das gesamte Kalenderjahr anzugeben. 2% davon (bei chronisch Kranken 1% davon) sind die individuelle Belastungsgrenze. Mehr Zuzahlungen braucht man in dem Kalenderjahr nicht zu zahlen (bzw. werden erstattet).
Das Pflegegeld der gesetzlichen Pflegeversicherung gehört nicht zu den Einnahmen, die dabei mitgerechnet werden.
Gruß
RHW
nein sagt schon der Name Pflege Geld das bekommt meist nur der Dienstleister
wo die Pflege ausführt
Und wenn das eine Privatperson macht? Außerdem ist das Pflegegeld ja für den zu Pflegenden, der in dem Fall auch der ist, der von der Zuzahlung befreit wird
das eine hat mit dem andern nichts zutun,
was die Befreiung angeht, wieso muss da das Manatl. Einkommen angegeben werden??? ist mir ein Rätsel, bei meinem Vater hat man 150€ vorausbezahlt und dann für ein Jahr die Befreiung bekommen,
Du kannst auch alle Kassenzettel aufbewahren und am Ende des Jahres bei deiner Krankenkasse abgeben, alles über 150€ bekommst Du erstattet, ob sich bisher was geändert hat entzieht sich meiner Erkenntnis
Das kommt doch auf die Höhe des Einkommens an. Bei chronisch Kranken wird 1%, bei allen anderen 2% vom Einkommen als Belastungsgrenze berechnet. Also kannst du ausrechnen, wie hoch das Einkommen deines Vaters war. Eine PAUSCHALE gibt es nicht.
Hallo es kommt nicht auf das Einkommen an, bei der AOK muss man im Jahr
150€ selbst bezahlen was darüber ist bekommt man zurück, bei einer Befreiung müssen die 150€ voraus bezahlt werden nach dem der Antrag bewilligt ist
so war es bei meinem Vater
Hallo das Pflegegeld wird nicht zum einkommen angerechnet, weil es nur über ein Pflegedienst ausbezahlt wird, und nicht direkt auf das Konto, außerdem braucht man das Geld zur Pflege und nicht zu anderen Sachen