Zählt Bafög als Einkommen in der Krankenkasse?

3 Antworten

Von Experte Fortuna1234 bestätigt

Hallo,

Bafög, Kindergeld und Wohngeld gehören nicht zu den Einkünften, die bei der Prüfung der Familienversicherung angerechnet werden.

Quelle: § 10 SGB V und § 16 SGB IV

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Damit ist Erwerbseinkommen gemeint und z.B. Bafög - BAB - Kindergeld, Kinderzuschlag, Wohngeld gehören nicht zum anrechenbarem Einkommen.