Zecke am Hodensack; Schwllung aufgetreten

12 Antworten

Deinen Eltern solltest du das auf jeden fall zeigen. So etwas sollte nicht peinlich sein!

Du musst zum Arzt. Eine leichte Schwellung deutet vielleicht darauf hin, dass das Gift schon in dein Blut kam. Dies kann zu Lähmungen führen.

Ferii

smithi8  06.04.2012, 14:45

naja komm das muss er ihenen nun wirklich nicht zeigen, ich glaube er ist schon alt genug um das mit dem arzt alleine zu regeln. mir wäre das auch peinlich ;-)

Nein, ein Besuch beim Arzt ist (noch) nicht nötig. Allerdings solltest Du in den nächsten Tagen täglich kontrollieren. Dass Du da jetzt, nachdem Du da gerade das Mistbiest gezogen hast, eine kleine Schwellung hast und das auch etwas rot ist, ist völlig normal. Sollte sich die Röte allerdings ausbreiten, dann nix wie ab zum Arzt.

Okay, vielen Dank für die zahlreichen Antworten! Aber das heißt doch praktisch, dass die Schwellung vom Ziehen kommt. Wenn diese allerdings nicht "weggeht" nichts wie ab zum Arzt! Ich denke, ich schaue erst einmal 2-3 Tage, wie es sich entwickelt. Falls es sich nicht bessert, lasse ich einen Bluttest machen, aber auch wenn es für einige nicht nachvollziehbar ist. In diesem Fall möchte ich erst einmal abwarten und dann handeln. LG

Wenn die Schwellung/Rötung nicht schlimmer wird, dann kannst du ja noch eine Weile warten. Sollte es sich jedoch nicht verbessern würde ich spätestens am Dienstag einen Arzt aufsuchen. Sollte es sich sogar noch verschlimmern, dann musst du schon früher zum Arzt.
Eine leichte Entzündung wäre aber nicht unnormal, sollte sich aber bis morgen auf jeden Fall reduzieren.

mit zecken ist leider nicht zu spassen, d.h. lass dich vorsorglich lieber von einem arzt untersuchen und dir ggf. ein antibiothikum geben. am besten du suchst das nächste krankenhaus auf und gehst dort in die notaufnahme. zeckenbissen können nämlich auch bleibende schäden verursachen ...

ps. es muss dir absolut nicht peinlich sein. sprech evtl. mit deinen eltern drüber, auch wenn es dir schwerfällt. sie sollten schon darüber bescheid wissen