Zahnfüllung zum 2ten mal rausgefallen. Muss ich jetzt wieder 50 Euro zahlen?

5 Antworten

In den allerneisten Fällen gilt für gestzlich Versicherte eine zweijährige Gewährleistungsfrist für Füllungen, in welcher der Zahnarzt verpflichtet ist, für Patient und Krankenkasse kostenlos nachzubessern bzw. zu erneuern.

Es gibt folgenede Ausnahmen: Milchzahnfüllungen, Zahnhalsfüllungen, mehr als dreiflächige Füllungen, Eckaufbauten an Frontzähnen, in denen die Schneidekante einbozogen ist, Füllungen unter besonders schweren Umständen (z.B. Bruxismus, extreme Mundtrockenheit, welche zu erhöhtem Kariesrisiko führt) und Eigenverschulden des Patienten (der Patient beißt auf den Kirschkern).Oder wenn eine Wurezelkanalbehandlung erforderlich wird. In allen anderen Fällen brauchst Du nichts für die Wiederholung / Nachbesserung zu zahlen.

Ich nehem auch an, dass es sich nicht um eine provisorische Füllung handelt, denn dazu wird keine Zuzahlung erhoben.

Der Zahnarzt diagnostiziert, ob eine Krone oder Teilkrone die angemessene Versorgung ist, bevor er eine endgültige Füllung legt.

Versuche heruaszufinden (das geht meist anhand der Rechnung) ob du aus einem der oben genannten Gründe keine Gewährleistung hast. Wenn nichts zutrift, dann würde dies saschlich und freunlich mit dem Zahnarzt besprechen.

Viel Erfolg Maxi

Der Zahnarzt sollte das als Garantie verrechnen.

Liesewiese  10.08.2014, 08:28

Der Zahnarzt muss das während der Garantiezeit kostenfrei für den Patienten nachbehamdeln , mit wenigen Ausnahmen.

Nee, nicht über die Krankenkasse, sondern auf Kulanz des Zahnarztes. Ist das eine große Füllung? Im Frontzahn- oder Backenzahnbereich?. Der ZA sollte schon erkennen, ob es möglich ist, einen Zahn noch mit einer Füllung zu versehen oder besser mit einer Krone. Darauf hätte er Dich aufmerksam machen müssen. Auch sollte er in der Lage sein, die Kavität so zu präparieren, daß eine Füllung hält und nicht 2x wieder herausfällt. Sag ihm ruhig, daß Du nicht gewillt bist, die Füllung ein 3. Mal zu bezahlen.

Liesewiese  10.08.2014, 08:26

Das ist eine falsche Information, der Zahnarzt ist per Gesetz verpflichtet dem gesetzlich verfsicherten Patienten zwei Jahre Gewährleistung auf von ihm gelegte Füllungen zu geben. Diese Fist wird nur durch wenige Ausnahmen gebrochen.

Deichgoettin  10.08.2014, 10:30
@Liesewiese

und wo ist bitte die Antwort falsch?

Maxi2014  10.08.2014, 13:52
@Deichgoettin

Da stimme ich zu, diese Antwort ist leider nicht richtig. Denn wie in den anderen Beiträgen schon ausführisch richtig beschrieben, erhält der Patient auf Zahnfüllungen mit sehr wenigen Ausnahmen eine gestzlich festgelegte Gewährleistung. In den ersten zwei Jahren ist der Zahnarzt verpflichtet auf eingene Kosten Nachbesserungen vorzunehmen. Das hat nichts mit "Kulanz" zu tun, sondern ist ein Rechtsanspruch. Der Patient muss nichts zuzahlen, ebenso kann der Zahnrzt nichts mit der Krankenkasse für die Neuanfertigung dieser Füllung, oder der Nachbesserung abrechnen. (mit eng umschriebenen Ausnahmen)

Also als bei mir nach knapp 8 Monaten mal eine Füllung rausgefallen ist, hat die Zahnärztin das auf Garantiebasis neu gemacht. Auch beim Zahnarzt gelten 2 Jahre Garantie:

Gewährleistungsregelungen bei Füllungen
Der Zahnarzt übernimmt gemäß § 137 Abs. 4 SGB V nicht nur für Zahnersatz, sondern auch für Füllungen eine zweijährige Gewähr. In diesem Zeitraum sind identische und Teilwiederholungen von Füllungen kostenfrei vom Zahnarzt vorzunehmen. Ihre Praxissoftware prüft diese Frist.

Ich würde mir an deiner Stelle auch die ersten 50€ fürs ausbessern wiederholen!

LG Deamonia

Ich würde eher auf Garantie des Zahnarztes pochen!