Zahnfüllung erneuern?

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Eine 15 Jahre alte Frontzahnfüllung erneuern ist eine Kassenleistung. Füllungen mit diesem Alter sind meist nicht mehr randdicht, auch wenn man das mit bloßem Auge nicht sieht. Damit lässt sich ein Austausch begründen. Von der Seite spricht nichts dagegen.

Für eine neue Füllung muss der ZA für 2 Jahre die Gewährleistung übernehmen. Fällt die Füllung in der Zeit heraus, muss der ZA sie kostenlos erneuern. Fällt sie nach den 2 Jahren heraus, kann die Erneuerung wieder über die Kasse abgerechnet werden.

Ob die neue Füllung wieder 15 Jahre hält, dafür gibt es keine Garantie. Gerade bei Eckaufbauten, die einer besonderen Belastung durch das Abbeissen ausgesetzt sind.

Eine unserer Patientinnen, die sich vor ca. 20 Jahren beide Frontzähne angeschlagen hat, war an einem Zahn die Füllung abgegangen (nach mehr als 2 Jahren) und wurde ersetzt. Die zweite Füllung wurde auf der Vorderseite etwas abgeschliffen, und dann Kunststoff aufgetragen. Service vom Chef, eine Kassenleistung ist das nicht. Vielleicht wäre das eine Option, musst du den ZA fragen. Wenn der jetzige die Füllung nicht erneuern will, lass dich von einem anderen beraten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung