Zahnbehandlung Zahnersatz kostenbeteiligung?
Hallo mal eine Frage, wer weiß da genau Bescheid.
Bin Beamter A Mitglied Pflichtversichert.
Hab gehört das Zahnarztrechnungen bis zu Faktor 2,3% komplett die Krankenkasse übernimmt, man nichts zu zahlen braucht.
Bei Zahnersatz sieht der Faktor meist aber anders aus , Berechnung bis zu 3,5%.
Das heißt alles was über 2,3% liegt muss man selber bezahlen , soweit sogut..
Was wäre wenn der Zahnarzt also alles was er macht, egal ob goldene Brücke mal übertrieben gesagt mit 2,3% angibt , sprich abrechnet , muss man keinen Pfennig zuzahlen oder sagt die Krankenkasse bei Zahnersatz muss immer ein Teil der Behandelnde zuzahlen..
Kommt es wirklich immer auf die bis zu 2,3% an oder gibt es da noch eine andere Regel
2 Antworten
Hallo Hartos,
da du Beamter bist, unterstelle ich mal, dass du privat versichert bist.
Die Erstattung für Zahnbehandlungen/Zahnersatz hängt in der Privaten Krankenversicherung vom gewählten Versicherungsschutz ab.
Es gibt Tarife, in denen auch der Steigerungsfaktor 3,5 versichert ist, und andere, die eine Begrenzung auf den 2,3-fachen Faktor vorsehen.
Darüber hinaus ist die Erstattung für Zahnersatzmaßnahmen (z. B. Kronen) häufig auch prozentual begrenzt, sodass so oder so ein Eigenanteil verbleibt.
Um auf Nummer sicher zu gehen, wende dich in jedem Fall an deine Krankenversicherung.
Noch ein Hinweis: Wenn dein Zahnarzt mit dir eine Zahnersatzmaßnahme plant, erstellt er einen entsprechenden "Heil- und Kostenplan" (=Kostenvoranschlag). Diesen solltest du vor Behandlungsbeginn bei deiner Privaten Krankenversicherung einreichen. Diese kann dir dann ganz konkret sagen mit welcher Erstattung du rechnen kannst.
Viele Grüße und alles Gute für 2017 ;-)
Christina vom Barmenia-Team
einfach die PKV Anrufen und fragen was übernommen wird alles andere ist spekulativ und bring dir NULL.
Wollte ich hat schon Feierabend,kann ja sein das jemand sich da auskennt 👍