Zahl AOK meine Taxikosten?

6 Antworten

Hallo,

die Krankenkasse zahlt Fahrkosten nur in bestimmten Ausnahmefällen. Voraussetzung ist aber immer, dass die Fahrt im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse anfällt (z.B. Fahrt zum Krankenhaus). § 60 SGB V

Fahrten zur Schule übernimmt in bestimmten Ausnahmefällen das Schulamt der Stadt (Schulpflicht).

Gruß

RHW

Auch mit Krücken kann man die öffentlichen Verkehrsmittel benutzen.

Ich denke nicht.

Als ich an Gehstützen lief, konnte ich auch öffentliche Verkehrsmittel benutzen.

Sicherlich nicht! Er läuft doch mit den Krücken! Da wird er es ja wohl bis zur nächsten Bushaltestelle schaffen!

Die Krankenbeförderungsfahrt muß ärztlich verschrieben sein. Wenn Dein Bruder nicht in der Lage ist, mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu fahren, könnte das schon klappen. Achtung: auch bei Taxifahrten muß man als Patient einen Eigenanteil selbst bezahlen.