Woher weiß der Arbeitgeber die Diagnose bei der Berechnung der Lohnfortzahlung?

7 Antworten

Die Diagnose geht den Arbeitgeber nichts an, der Teil wo die Diagnose drauf steht, in Zahlen verschlüsselt, ist nur für die Krankenkasse.

Der Arbeitgeber muss das Entgelt nicht unbegrenzt für jede Erkrankung des Beschäftigten fortzahlen: Innerhalb eines Zeitjahres (Zwölf-Monats-Frist) zahlt er grundsätzlich nur für insgesamt sechs Wochen (42 Kalendertage) wegen derselben Krankheit. Selbst dann, wenn sich der Anspruch auf mehrere Krankheitszeiträume verteilt. Ist der Anspruch des Mitarbeiters von maximal sechs Wochen Entgeltfortzahlung aufgebraucht, setzt die Zahlung von Krankengeld durch seine gesetzliche Krankenversicherung ein.

Ob auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung des Arztes "Erstbescheinigung" oder "Folgebescheinigung" steht, ist kein zuverlässiges Indiz über den Anspruch auf Entgeltfortzahlung: Wird ein Mitarbeiter nämlich nach überstandener Krankheit am ersten Tag seiner Rückkehr an den Arbeitsplatz erneut krankgeschrieben, dann steht auf der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wiederum "Erstbescheinigung"; auch wenn beide Erkrankungen auf derselben Ursache beruhen. Aus diesem Grund sollten Sie sich bei mehrfachen Erkrankungen eines Mitarbeiters direkt an die zuständige Krankenkasse wenden. Generell sind Krankenkassen befugt, Arbeitgebern mitzuteilen, ob die erneute Arbeitsunfähigkeit eines Beschäftigten auf derselben Ursache beruht. Die Übermittlung von Diagnosedaten an Arbeitgeber ist jedoch nicht zulässig. Falls der Beschäftigte vor Beginn einer neuen Arbeitsunfähigkeit mindestens sechs Monate nicht wegen derselben Krankheit fehlte, besteht allerdings in jedem Fall ein neuer Anspruch auf sechs Wochen Entgeltfortzahlung.

Woher ich das weiß:Recherche

Der Arbeitgeber sieht ob es eine Erstbescheinigung oder eine Folgebescheinigung ist.

Wenn man während einer Krankheit auf eine andere Diagnose krankgeschrieben wird gibt es nicht erneut eine 6 wöchige Lohnfortzahlung.

Das gibt es nur, wenn in der Zwischenzeit  gearbeitet wurde.

Bei der Dauer eines möglichen Krankengeldbezuges ( maximal 18 Monate innerhalb von 3 Jahren) werden die Diagnosen natürlich getrennt behandelt.

MfG

Johnnymcmuff

Die Krankenkasse weiß das. Und die Krankenkasse rechnet mit dem Arbeitgeber ab.

Da wird nur der Tagessatz neu berechnet. Der geht nicht nach der Krankheit. es gibt da keine teuren oder billigen Krankheiten dabei..