Wie weit darf eine Betreuerin im Umgang mit dem Betreuten gehen betreffend der Hilfe bei Problemen mit der Sexualität?

4 Antworten

Eine Untersuchung oder Diagnose Stellung ist keine Betreuung und beinhaltet nicht den Betreuungsvertrag.

LauneDerNatur 
Fragesteller
 20.05.2016, 18:10

Habe ich selbst schon klar gestellt. Es soll nur mal um kurz ansehen gehen, weil der Betreute es eben will, da ihm Arztbesuche gänzlich unangenehmer sind! Es geht nicht um eine Diagnose oder eine richtige Untersuchung!

Papassohnnemann  20.05.2016, 18:24

Da beide über 18 Jahre alt sind können sie machen was sie wollen. Das hat aber nichts mit dem Arbeitsverhältnis zu tuen.

LauneDerNatur 
Fragesteller
 20.05.2016, 20:18
@Papassohnnemann

Es ist aber so, dass es während der Arbeitszeit sein soll, weil es ja schließlich auch zur Arbeit gehört (theoretischer Annahme vorrausgesetzt). Das soll kein sexuelles Vergnügen im Privatleben nach der Arbeit sein. Es geht bei Ernsthaftigkeit darum, dass sich die Betreuerin den Penis kurz ansieht, ihn kurz anfasst vielleicht und dann möglicherweise sagt, dass man das Problem so lösen kann oder ein Termin beim Urologen notwendig sein wird.

Ganz klar Nein!

Das hat erst einmal mit dem Betreuungsverhältnis nichts zu tun, denn wenn der zu Betreuende den Wunsch hat, eine andere Person möchte sich mal sein Penisproblem ansehen, dann ist es erst einmal unabhängig, ob die andere Person eine Betreuerin ist oder nicht. Es ist eine Vertrauensfrage. Außerdem schaut sich die Betreuerin in deinem geschilderten Beispiel nicht von sich aus den Penis an, sondern auf Bitten des Betreuten. Und bitten kann er jede Person darum, wenn er das möchte.

Anders sieht es aus, wenn eine fremde Person durch Auftrag einer Behörde (zum Beispiel Sozialstation o.ä,) sich um einen Menschen kümmern soll, der sich alleine nur schwer helfen kann, besonders wenn es darum geht, ihm auch beim Waschen, Baden oder Duschen zu helfen. Wenn der Hilfebedürftige nicht in der Lage ist, sich so zu säubern, wie es angebracht werde, also konkret, wenn er selbst seine Vorhaut beim Waschen nicht zurück ziehen könnte, dann muss die betreuende Person auch diese Aufgabe übernehmen und den Penis berühren und säubern. Das hat dann nichts mit sexueller Belästigung oder ähnlichem zu tun. Auch eine Krankenschwester muss die männlichen Patienten entsprechend waschen, wenn sie selbst dazu nicht in der Lage sind.

Die Betreuerin muß dem Betreuten unmißverständlich klar machen, daß nur ein Arzt für solche Fälle zuständig ist.