Wer zahlt Krankenkasse bei elterngeld und minijob?

3 Antworten

mini Job. Ihre Firma hat jedoch sowohl rv,av und GKV Beiträge abgezogen.

Bei einem Verdienst bis 450 € liegt zwingend ein Minijob vor (Ausnahme: Ausbildung und staatlich gelenkte Praktika etc.) - die Abzüge hätten nicht sein dürfen - es gibt kein Wahlrecht zur SV-Pflicht - dann müsste man mind. 450,01 € verdienen.

Der ArbG muß neu anmelden (bei Minijobzentrale) und die Monate korrigieren.

Wenn das nicht mehr möglich ist, dann kann eine Beitragserstattung für RV/AV/KV beantragt werden (bei der Krankenkasse), weil falsch angemeldet wurde - der KV-Beitrag wird aber nur erstattet, wenn keine Leistungen in Anspruch genommen wurden (z. B. kein Arztbesuch in diesem Zeitraum) - dann wäre der ArbG für den zu Unrecht einbehaltenen Beitrag haftbar.

Der ArbG muß zusätzlich noch Nachzahlungen an die Minijobzentrale leisten.

  • KV bei Elterngeldbezug bei gesetzlich Versicherten

Man bleibt während des Elterngeldbezuges ohne Beitrag krankenversichert, sofern keine anderen versicherungspflichtigen Einkünfte vorliegen - man kann auch in die Familienversicherung (beim Ehemann).

Grundsätzlich ist man bei einem Minijob nich sozialversicherungspfichtig in der GKV und der AV.

Wenn das Einkommen aus Elterngeld und Minijob zusammen über 450 € liegt im Monat, muss sie sich selbst versichern. Kostenpunkt etwa 200€ im Monat.

Was die zu hohen Abzüge des Arbeitgebers angeht: Mit den Lohnabrechnungen mal zum Rechtsanwalt gehen. Und dann die Firma auffordern, die Lohnabrechnungen zu korrigieren und die zuviel einbehaltenen Beträge nachzuzahlen.

Und "Von dem Elterngeld wissen die nix"....von wegen! Die wissen von dem Kind. Und für in D geborene Kinder besteht grundsätzlich ein Elterngeldanspruch.

Da wird ggf im Rahmen der Amtshilfe nach SGB X bei der entsprechenden Stelle von der Kasse nachgefragt und schon haben die ne Kopie des Bescheides.

Also ehrlich sein und zahlen. Mal durchrechnen, ob sich für die Dauer des Elterngeldbezuges der Minijob rechnet, wenn da 200€ für die GKV bei drauf gehen!

Den Beitrag zahlt sie selbst, wenn sie vor Bezug des Elterngeldes nicht in einem versicherungspflichten Beschäftigungsverhältnis gestanden hat. Dann wäre sie nämlich beitragsfrei in der KV und PV versichert, solange sie Elterngeld bezieht.

Das scheint bei ihr nicht zuzutreffen, daher zahlt sie selbst.

Wegen der Beiträge sollte sie den Arbeitgeber ansprechen, denn bei einem Minijob zahlt nur der AG die Pauschale an die Knappschaft. Daraus leitet sich jedoch kein Versicherungsschutz ab.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung