wer darf den Stecker ziehen?

11 Antworten

Was schon mehrfach geschrieben wurde, die Person(en), die in der evtl. vorhandenen Patientenverfügung steht/ stehen.

Ansonsten besprechen die zuständigen Ärzte das weitere Vorgehen mit den nahen Verwandten (1. Grades) um eine Entscheidung zu fällen.

Grundsätzlich ist eine Patientenverfügung anzuraten. Am besten sprichst Du mit Deinem Hausarzt darüber, mit dem dann auch gemeinsam die Patientenverfügung ausgefüllt wird.

Wichtig ist nur, dass die dann bestehende Patientenverfügung IMMER aktuell gehalten wird. Das heißt, sollten sich Deine Lebensumstände oder Verhältnisse ändern, sollte ebenfalls die Verfügung angepasst werden. Hättest Du eine ältere Patientenverfügung und stände Deine Ex noch darin, würde auch Sie noch über "Dich" entscheiden können.

Viele Grüße

Ein Freund von mir liegt im Koma und wird auch wohl nicht wieder erwachen. Natürlich haben wir alle darüber gesprochen, ob es für ihn nicht besser wäre die Geräte auszuschalten. Da haben die Eltern gesagt, die Ärzte meinten wohl, dass er selbst das entscheiden müsste, da er über 18 ist. Ich weiß nicht ob das wirklich stimmt, da ja niemand mehr aus dem Koma heraus entscheiden kann. 

Wenn man sich aber zurück erinnert an den Fall von Tugce. Da haben ihre Eltern entschieden, dass ihre Geräte abgeschaltet werden. 


Das ist vielleicht ein bisschen freaky aber ich hab zum Beispiel ein Zettel in meinem Auto liegen, wo drauf steht, was in so einem Fall mit mir passieren soll und dass ich nicht durch Geräte am Leben gehalten werden möchte und meine Mutter innerhalb von ein paar Tagen einfach entscheiden soll WANN die Geräte abgeschaltet werden und nicht OB.


Wenn du ohne Vorwarnung durch eine Krankheit ins Koma fallen würdest, würden das die Ärzte entscheiden. Ansonsten macht man eine Patientenverfügung, wo man solche Dinge regeln kann.

TobiasTM  09.02.2016, 19:20

Die Ärzte sichern sich eher ab und sprechen in der Regel noch einmal mit den nächsten Verwandten (1. Grades) um mehr oder weniger gemeinsam eine Entscheidung zu fällen.

violatedsoul  09.02.2016, 19:45
@TobiasTM

Sie geben aber die Empfehlung, ob es noch Sinn macht oder nicht. Und erfahrungsgemäß sagt kein Angehöriger, dass die Geräte abgeschaltet werden sollen. Nicht mal mit einer Verfügung. Man handelt dann auch nur nach Bitten des Angehörigen und auf Empfehlung der Ärzte, aber nie freiwillig.

Keine der Beiden darf das entscheiden.

Wenn du selbst keine Patientenverfügung gemacht hast und auch keine Betreuungsverfügung, in der ein Familienangehöriger oder eine andere von dir bevorzugte Person benannt wurde, muss ein gerichtlich bestellter Betreuer eingesetzt werden und versuchen, deinen diesbezüglichen Wunsch zu ermitteln und/ oder letztendlich entscheiden ...

Keiner von beiden. Man wird andere Angehörige fragen, z.B. die Eltern oder Geschwister. Falls keiner sich äußert, verschimmelst du da, so lange die Krankenkasse das bezahlt.