Welche rechte habe ich jetzt?k?

3 Antworten

Wenn du schon zum ärztlichen Notdienst gehst, weil du verpennt hast, dass dein Medikament aufgebraucht ist, dann kannst du froh sein, dass der Notdienst dir überhaupt ein neues Rezept ausgestellt hat. Dieser Notdienst ist nämlich nicht dafür da, die alltäglichen, regelmäßig wiederkehrenden Medikamentenbedarfe sicherzustellen, sondern allenfalls ein Notfallmedikament.

Außerdem darf ein rotes Rezept nur von Ärzten mit Krankenkassenzulassung ausgestellt werden. Wenn er die nicht hat, dann gibts eben das rote Rezept auch nicht.

Du solltest lieber die Füße still halten, was deine Beschwerde angeht

wo kann ich mich über den arzt beschweren ???

nirgends - der Arzt hat vollkommen korrekt gehandelt, denn der ärztliche Bereitschaftsdienst verordnet nur anläßlich des Notfalls nötig werdende Medikamente .....

Da das Dir fehlende Medikament keine notwendige Verordnung war - es war alleine Deine Schlamperei, dass Du Dich nicht frühzeitig um ein Rezept gekümmert hast - also wirst Du es dieses Mal aus eigener Tasche bezahlen müssen.

Du kannst zu deinem behandelnden Arzt gehen und dir ein Kassenrezept geben lassen und versuchen das in der Apotheke einzutauschen, also Geld zurück.

Und dann beim nächsten Mal rechtzeitig ein Rezept besorgen, denn es kann nicht angehen, dass man damit den Bereitschaftsdienst belasten muß.

windsbraut0307  02.11.2021, 13:33
👍