Was passiert wenn man eine stationäre Therapie abbrechen möchte oder früher gehen will als die eigentliche Dauer?

7 Antworten

Auf einer offenen Station kannst du jederzeit gehen (natürlich mit dem Arzt absprechen), dabehalten darf dich dort keiner. Das ist der Fall wenn du zur Therapie in der Klinik bist.
Ein Ausnahmefall ist, wenn du auf einer geschlossenen/halboffenen/geschützten Station bist und einen richterlichen Beschluss hast, dann darfst du nicht gehen bzw deine Eltern (im Falle von Minderjährigkeit) gehen zu dem Richter und lösen den Beschluss auf. Auch darf die psychiatrische Einrichtung dich nicht gehen lassen, wenn du unfreiwillige Akutaufnahme bist, das gilt dann für den Zeitrahmen von 24h. Ich glaube aber du meintest einen normalen Klinikaufenthalt, also ja, du kannst jederzeit die stationäre Therapie dort abbrechen.

Alles Gute,
Liebe Grüße, Hope.

Du verlässt das Haus auf eigene Verantwortung. Das musst du unterschreiben. Oder du solltest dich vorher mit deiner KK absprechen.

Kommt darauf an ob du dich freiwillig in die Therapie begeben hast. Wenn ja musst du nur was unterschreiben, dass du "entgegen ärztlichen Rates" gegangen bist. Wenn du nicht freiwillig da bist, musst du entlassen werden.

Die stationäre Therapie ist kein Gefängnis.Wenn Du abbrechen möchtest,dann ist das Deine Entscheidung.

Wenn Du erwachsen und nicht durch richterlichen Beschluß eingewiesen bist, kann Du jederzeit gegen ärztlichen Rat und gegen Unterschrift auf eigene Verantwortung die Klinik verlassen.