Stationärer Krankenhausaufenthalt abbrechen?

4 Antworten

Da gilbt grundsätzlich das Selbstbestimmungsrecht. Wenn Du nicht zwangseingewiesen bist, kann Du Dich jederzeit selber entlassen. Die gesetzlichen Krankenversicherung zahl dann dennoch die bisherige Zeit und Behandlungen im Kranhaus.

Das gilt aber nich unbedingt für private Krankenversichungen und für Krankenhaustagegelt und sontige ähnliche Zusatzleistungen

Hm, wenn du selbst abbrichst, gehst du auf eigene Verantwortung,natürlich kannst du bei der KK nachfragen, die haben alle eine Bundesweite Servicenummer.Sollte aber Zwangseinweisung wegen Selbstgefährdung bestehen , nicht.

Aber abgesehen davon,ich weiss ja nicht wie lang du schon da bist, das es erstmal eine Erstverschlimmerung geben kann ist völlig normal, schliesslich ist es kein Urlaub , sondern harte Arbeit für dich. Wenn du jetzt abbrichtst, wo du kein Einzelfall mit fluchtgedanken bist, wird es nicht besser und unbehandellt , wird sich das im schlechtesten Fall noch verschlimmern.

Rede doch bitte mit deinem Zuständigen Therapeuten oder Arzt. Liegt es allgemein an der Klinik, was ja auch sein kann solltest du mit der KK über einen Wechsel sprechen und dir eine Klinik suchen die gute Bewertung hat

Es ist ja auch in der Ambulanten so , das nicht jedes Patienten-Therapeuten team miteinander kann, die Chemie muss stimmen, deshalb gibt es ambuland ja 5 Probesitzungen. Und die Kasse ist ja intressiert daran das sich ihre Investition auch lohnt.

Also bei Krankheit im Krankenhaus kann man sich problemlos auf eigene Verantwortung entgegen den ärztlichen Rat entlassen.
Vorausgesetzt du bist mindestens 18 Jahre alt.
Bei Zwangseinweisungen in eine Psychiatrie auch nicht.

Nicht unbedingt. Aber wenn es dir so viel schlechter geht, kann Geld ja wohl nicht das entscheidende Kriterium sein...