Was ist ein Poliklinik-Berechtigungsschein?

4 Antworten

Wenn du ohne Begründung deines Hausarztes oder einer deiner Fachärzte die Untersuchung in der Poliklinik durchführen lasse möchtest, zahlst du selber die Zusatzkosten. Hier das Gesetz aus dem Sozialgesetzbuch, welche Voraussetzungen Kostenübernahme bedarf http://www.sozialgesetzbuch-sgb.de/sgbv/116b.html

Hallo Jess0708!

Leider haben wir Ihren Eintrag hier bei Gute Frage.de erst heute entdeckt. Zwar war Ihr Termin bereits gestern, aber vielleicht helfen unsere Information Ihnen ja doch noch etwas weiter - oder eben den "Mitlesern".

Poliklinikberechtigungsscheine gibt es in dieser Form in Hessen nicht - deshalb konnte Ihnen auch niemand sagen, um was es sich dabei handelt. Konkret bedeutet das: Wer in einer nordrheinwestfälischen Poliklinik behandelt werden möchte und aus NRW kommt, erhält von seinem Hausarzt diesen Schein. Wer aus einem anderen Bundesland kommt, kann sich mit der "normalen" gelben Überweisung vorstellen. Das hätte man Ihnen so sicher auch seitens der Uni-Klinik erklärt.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit der Erläuterung ein wenig weiterhelfen konnte.

Viele Grüße, Stephan Gill, Service-Team der AOK Hessen

Immer mehr Patienten kommen auf Wunsch der Kliniken in die Praxen und bitten um eine Überweisung und einen Poliklinikberechtigungsschein. Dies ist eine Folge zunehmender Genehmigungen für Universitätskliniken und Krankenhäuser zur ambulanten Behandlung seltener Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen nach § 116b des Sozialgesetzbuchs V.

Der behandernde Arzt entscheidet ob er dem Patienten eine Überweisung oder einen Poliklinik-Berechtigungsschein mitgibt!!!! Es ist unzulässig dem Patienten beides mitzugeben!!!!

Wenn Patienten spezielle Leistungen benötigen, kommt hierfür eine Überweisung an einen niedergelassenen Vertragsarzt oder an einen für diese Leistungen ermächtigten Arzt oder ein ermächtigtes Institut in Betracht. Wenn Sie als behandelnder Arzt der Meinung sind, Ihr Patient sollte in einer Poliklinik vorgestellt werden, dann stellen Sie einen Poliklinikberechtigungsschein aus und geben diesen dem Patienten mit.

Also = Du musst ihn von deinem Haus- oder Facharzt ausgehändigt bekommen!!!!!

Das heißt also, dann die Krankenkasse entscheidet darüber, ob du einen zugelassenen Leistungserbringer in Anspruch nehmen kannst oder nicht. Hochschulambulanzen und Krankenhäuser sind also, für einen Kostenerstattungspatienten, genehmigungspflichtig.

Die Kassenärztliche Vereinigung entscheidet über die Ermächtigung. Hat der Krankenhausarzt die Ermächtigung, kann eine Erstattung erfolgen. Hat er sie nicht, dann nicht.

Schau noch einmal hier: http://www.krankenkassenforum.de/-vp30816.html

Das habe ich wohl auch gelesen, danke Dir... Aber weder mein Hausarzt, noch mein Facharzt, noch die AOK ... wissen überhaupt was ein solcher Schein sein soll. Ich hänge bereits den ganzen Morgen am Telefon und niemand kann mir sagen, was das sein soll.

LG

Warum hast Du nicht noch einmal die Uni-Klinik in Köln und denjenigen, der Dir diese Auskunft gab, danach befragt?

Weil ich dort permanent niemanden erreiche... :-(