waisenrente und studentische Krankenversicherung?

2 Antworten

Ich arbeite nun bald als Werkstudent und muss mich aufgrund des Einkommens studentisch krankenversichern...

Irrtum - dies ist ja gerade der Vorteil für den AN u. AG, daß nur die Rentenversich.beiträge bei der Werkstudententätigkeit erforderlich sind!

Meine Frage ist jedoch, ob dies Pflicht ist, wenn ich noch Anspruch auf Waisenrente habe? Durch die Waisenrente bin ich als Rentner kranken-und pflegeversichert...

In D ist die Kranken- und Pflegeversicherung Pflicht vom Baby bis zum Greis! Da du bereits mit der Waisenrente in der KVdR (Krankenversich. der Rentner) pflichtversichert bist, benötigst du nicht zusätzlich noch eine studentische KV!

Vllt. hilft dir da ja studis-online.de weiter unter Geld+BAföG -> Studienfinanzierung -> Jobben, 450€

https://www.studis-online.de/jobben/werkstudent.php

https://www.studis-online.de/jobben/werkstudent.php#werkstudenten-privileg

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
siola55  23.05.2022, 21:55

Wenn Sie aufgrund der Waisenrente versichert sind, ist die Rente bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres beitragsfrei. 

Weitere Details
Üben Sie eine Beschäftigung aus (keinen Minijob und keine Werkstudententätigkeit), absolvieren Sie eine berufliche Ausbildung oder erhalten Sie Leistungen von der Agentur für Arbeit, sind Sie als Arbeitnehmer, Auszubildender oder Arbeitslosengeldbezieher bei der TK versichert. In diesem Fall zahlen Sie immer Beiträge auf Ihre Waisenrente.
Sind Sie aufgrund der Waisenrente versichert und haben Sie Wehr-, Zivil- oder einen gesetzlich geregelten Freiwilligendienst geleistet, wird dieser angerechnet und die Beitragsfreiheit der Waisenrente verlängert sich um diesen Zeitraum. Wurde beispielsweise zwölf Monate gesetzlich geregelter Freiwilligendienst geleistet, ist die Waisenrente bis zur Vollendung des 26. Lebensjahres beitragsfrei.
Spätestens ab dem 26. Geburtstag zahlen Sie aber aus der Waisenrente grundsätzlich Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Nachzulesen in dem Link hier: https://www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/informationen-versicherte/veraenderung-private-situation/versichert-als-waisenrentner/wann-ist-waisenrente-beitragsfrei-2005670?tkcm=ab

Wenn du bereits anderweitig krankenversichert bist, kann ein betrieb dich als Werkstudent beschäftigen. Dabei darfst du aber nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten.