KV und Halbwaisenrente?

2 Antworten

Man ist als Student nur bis zum 25. Lebensjahr von den KV-Beiträgen befreit.

Hallo,

ab dem Folgemonat nach dem 25. Geburtstag gilt grds. der Studentenbeitrag. Beiträge aus der Rente werden nicht abgezogen.

Wenn Wehrdienst, FSJ, Bufdi etc. geleistet wurden, kann sich die Beitragspflicht um maximal ein Jahr verschieben. Die Krankenkasse benötigt hierüber einen Nachweis über die genaue Dauer.

Quelle: https://www.vdek.com/vertragspartner/mitgliedschaftsrecht_beitragsrecht/versorgungsbezuege/_jcr_content/par/download_3/file.res/Kranken-%20und%20Pflegeversicherung%20der%20Rentner_05_12_2017.pdf

-> Seite 115 und 130

Bafög-Bezieher erhalten auf Antrag einen Zuschuss zur Krankenversicherung.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung