Übernimmt die Reiserücktrittsversicherung bei Magen-Darm-Grippe?
Letzten Montag wollte ich ursprünglich in die Türkei fliegen mit einer Freundin. Samstag auf Sonntagnacht fing dann alles an und ich habe den kompletten Sonntag quasi auf dem Klo verbracht. War dann auch beim ärztlichen Notdienst, der mir Medikamente gab. Geholfen hat es nicht wirklich so dass ich Montag nicht fliegen konnte... Ich bin beim ADAC versichert und frage mich, ob das zu "schwerer Krankheit" zählt und ich die Kosten erstattet bekomme?!
5 Antworten
Hallo,
hier sind die Vertragsbedingungen genau zu prüfen. Es gibt Versicherungen mit Selbstbeteiligung und ohne Selbstbeteiligung (Je nach Vertrag).
Wichtig ist auch, ob die Krankheit bereits vor der Reise bekannt war und ob es sich um chronische Krankheiten handelt.
Die Belege vom Arztbesuch sind wichtig und können bei der Versicherung eingereicht werden. Ich würde direkt bei der Versicherung anrufen und das klären.
VG
Fox
hast du ein ärztliches Attest, welches deine "Nicht Reisefähigkeit" belegt? Ohne wird es schwer der Versicherung glaubwürdig darzulegen, dass du nicht reisefähig warst.
Doch, war montags auch nochmal beim Arzt und er gab mir das Attest. Meine Freundin behauptet aber, Magen Darm zählt nicht zu "schwerer Krankheit"
Hast Du das der Versicherung schon gemeldet? Da gibt es Meldefristen, sonst bezahlt sie nicht.
Ist schon gemeldet, bin halt nur etwas ängstlich
erstattet wird nur über eine entsprechende Reise-Rücktrittsversicherung in Verbindung mit einem Attest vom Onkel Doc.
Nur wenn der Arzt schriftlich bestätigt, dass du nicht reisefähig bist.