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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei Kooperation mit dem Unternehmen ist es möglich das die Kk anteilig und befristet die Kosten für eine sog. „Rückenschulung“ übernimmt. Das aber unterliegt einer Einzelfallentscheidung.

Alle anderen Anwendungen werden selbstverständlich NICHT übernommen, die sind keinesfalls auch nur ansatzweise effizient und somit kein Bestandteil des Leistungskataloges.

Mit dem z.T. völlig sinnlosen Schnickschnack wird den Leute das Geld aus der Tasche gezogen. Oftmals sind die „Trainer“ nicht mal in der Lage korrekte Messungen vorzunehmen, geschweige denn die Testergebnisse zu beurteilen.