Treppensturz während der Arbeitszeit Arbeitsunfall?

6 Antworten

M. E. ist das durchaus ein Arbeitsunfall, da er auf dem Betriebsgelände passiert ist. Wärest du nun auf dem Weg zum Zahnarzt außerhalb des Betriebsgeländes verunglückt, wäre es keiner. War der Zahnarztbesuch durch deinen Arbeitgeber genehmigt?

Lumbago666  10.07.2016, 10:39

Nein. Der Weg zur Raucherpause ist auch nicht versichert. Der Fall ist auf dem ersten Blick kein Arbeitsunfall. 

Ob es ein Arbeitsunfall war entscheidet nicht die Krankenschwester oder eer Arzt, sondern der Unfallversicherungsträger (die BG).

Und wenn es rechtlich kein Arbeitsunfall war, dann zahlt es die Krankenkasse.

Warum warst Du auf dem Weg zum Zahnarzt?

HuraHura 
Fragesteller
 10.07.2016, 16:27

ich hatte Zahnschmerzen bekommen und beim Zahnarzt einen spontanen Termin bekommen vor dem Wochenende.mein AG erlaubte es mir.ich habe mich dann wieder im 1.Stock im Umkleideraum umgezogen.Ich arbeite in einer Arztpraxis.ich wollte mich noch verabschieden und bin dann aber die Treppe runtergeflogen.

Lumbago666  11.07.2016, 14:50
@HuraHura

- deinem Arbeitgeber den Schaden melden. Bei mehr als drei Tagen Arbeitsunfähigkeit muss der Arbeitgeber eine Unfallanzeige an die BG schicken

-Das Krankenhaus bzw. die D-Arztpraxis sendet auch in dem Fall, dass man dort von keinem Arbeitsunfall ausgeht, auch einen Durchgangsarztbericht an die BG. Problem: Krankenkasse (bekommt Durchschlag) darf in diesem Fall kein Verletztengeld zahlen. Deshalb dringend auf Bescheide achten, dass da Verletztengeld steht. Steht da Krankengeld, mit BG  Kontakt suchen! Die Kasse entscheidet da nicht.

- Falls Du unsicher bist, steht es dir aber immer frei, auch der BG formlos einen Unfall anzuzeigen.

- Falls die Krankenkasse Kosten hatte und den Unfall nicht selbst zuordnen kann, meldet sie sich bei Dir und du musst auch dort nochmal Angaben zum Unfall machen.

Bei Bagatellschäden macht eine Weiterverfolgung keinen Sinn, bei schwereren Unfallfolgen, bei Kosten, wenn die Krankenkasse "nur" Krankengeld zahlt oder bei Erkrankungen bei denen Spätschäden möglich sind, besorgst Du dir einen Bescheid (BG anfragen; falls die das nicht wollen, einfach eine Rente beantragen).

Das was der Arzt / die Schwester Dir dort mitgeteilt hat ist nur die Meinung desjenigen und hat auf eine evtl. Entscheidung der BG keine direkte Auswirkung. Die Meinung kann aber in die Entscheidung der BG mit einfließen. Die BG muss dem nicht folgen.

Zu deinem Unfall kann ich dir soviel sagen, dass Arztbesuche während der Arbeitszeit grundsätzlich nicht versichert sind. Hintergrund dafür ist, dass Arztbesuche ihrer Art nach als eigenwirtschaftlich gelten, also demjenigen wesentlich dienen, der auch behandelt wird.

In deinem Fall lag aber ein Notfall vor. Hier gibt es zwei Konstellationen, in denen ein Arbeits(-wege-)unfall vorliegen könnte

1. Du hattest Feierabend und warst ohnehin auf dem Heimweg. (Soweit die Treppe zum gewöhnlichen Weg dazu gehört.)

2. Du hattest so starke Zahnschmerzen, dass Du deine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen konntest bzw. diese nicht mehr gesichert war. Hier reicht evtl. auch eine reduzierte Außenwirkung gegenüber deinen Kunden. Dann kann so argumentiert werden, dass die Behandlung betrieblich notwendig war und somit wesentlich arbeitgeberdienlich war.

In allen anderen Fällen sieht es mit dem Unfallversicherungsschutz nicht gut aus.

Vermutlioch meinte die Krakenschwester

Wegeunfall

und nicht Arbeitsunfall ....

Lumbago666  10.07.2016, 10:07

Wegeunfall ist eine Unterart des Arbeitsunfalls. Die Unterscheidung ist uninteressant. Die Krankenschwester sieht hier keine versicherte Tätigkei

frodobeutlin100  10.07.2016, 10:21
@Lumbago666

natürlich ist die Unterscheidung interessant, weil nicht jeder Wegeunfall versichert ist ....

emib5  10.07.2016, 11:32
@frodobeutlin100

Frodobeutlin100: Wenn man keine Ahnung hat, ...

Rein rechtlich ist der Wegeunfall keine eigene Unfallart, sondern gehört zu den Arbeitsunfällen.

Und daher ist auch immer von Interesse, ob ein Weg im Zusammenhang mit einer versicherten Tätigkeit stand.

Somit hat Lumbago666 vollkommen recht.

frodobeutlin100  10.07.2016, 11:36
@emib5

habe ich etwas anderes geschrieben .... wohl nicht .... richtig lesen hilft ...

frodobeutlin100  10.07.2016, 16:17
@emib5

Das eigentliche Problem ist, ob der Treppensturz bei einem Verlassen des Arbeitplatzes aus privaten Gründen (also nicht Heimweg, sondern Zahnarztbesuch) tatsächlich eine Wegeunfall sein kann ...

Lumbago666  11.07.2016, 13:33
@frodobeutlin100

Sämtliche Fallgruppen, die außerhalb der unmittelbaren Arbeitstätigkeit zu sehen sind, müssen auch namentlich im Gesetz drinstehen, weil es ansonsten für die Anerkennung an einer Grundlage fehlt. So auch der Patientenunfall, die Nothilfe, die Versicherung von Schülern und Studenten und z.B. auch der Wegeunfall.

Insoweit könnte man schon sagen, dass ich das falsch geschrieben hab. Rechtlich hat der Wegeunfall seine Daseinsberechtigung um klar zu machen, dass auch der Weg versichert sein soll (politische Entscheidung).

Aber... wenn ein Arzt / oder eine Schwester in der Praxis sagt: "Hier liegt ein Arbeitsunfall nicht vor", und du schreibst, dass sie damit Wegeunfall meint, ist das auch nicht plausibel. Der Arzt muss davon ausgehen, dass er einen Laien vor sich hat. Der wird sich so einfach wie möglich ausdrücken. So eine Aussage verwirrt nur und ist nicht zielführend. Insoweit darf davon ausgegangen werden, dass der Arzt meinte: gar kein Versicherungsschutz.

frodobeutlin100  11.07.2016, 16:26
@Lumbago666

naja Versicherungsschutz schon - ganz normal über die Krankenkasse .. alles was für Heilung notwendig ist und vom Lesitungskatalog abgedeckt ist ...

aber nicht über die BG (und damit z.B. Privatpatientenbehandlung, etc. bis hin zu möglicher Unfallrente)

Lumbago666  12.07.2016, 13:27
@frodobeutlin100

Oha... da will aber Einer auf Biegen und Brechen das letzte Wort haben...