Habe mich auf der Arbeit verhoben, Notaufnahme am nächsten Tag. Der Notarzt hat aber keinen Arbeitsunfall geschrieben. Was nun?

11 Antworten

Aus meiner Erfahrung heraus, sind die Berufsgenossenschaften, was Rückenschmerzen angeht, sehr schwierig. Es fehlt für den Träger der klare beweis, das es ausschließlich mit der Arbeit zu tun hat, deshalb lehnen sie die Kostenübernahme in eigentlich allen Fällen direkt ab. Es ist ja auch unwahrscheinlich, das diese plötzlich aufgetretene Rückenproblematik ausschließlich durch die Arbeit ausgelöst wurde und keine Vorschädigung bestanden hat.

Letzendlich stehst du in der Beweispflicht und der Arzt der das als BG Fall aufgenommen hat auch und das kann er nicht, vor allem da er dich wahrscheinlich zum ersten mal gesehen hat und die Vorgeschichte nicht kennt. Deshalb ist er vorsichtig das direkt als BG Fall aufzunehmen.

Wenn du die chance haben willst, das es als Berufskrankheit anerkannt wird, viel Glück! Dann ist der Weg über ein Kontakt zu einem BG Arzt (Durchgangsarzt), am besten ein Orthopäde oder niedergl. Chirurg.

Ich habe das schon öfters gesehen, und leider ist es bei den wenigsten auh gelungen.

Ansonsten, kurier den Rücken aus, mache einen Rückenkurs (zahlt zum Teil die Krankenkasse) und ggf. einen Bobath oder Kinestätik Kurs (zahlt zum Teil der AG bzw. die BG) für Pflegekräfte.

Alles gute!

Er hat auf den Entlassungspapieren auch draufgeschieben, das mir das während der Arbeit passiert ist.

Dann ist doch belegt, dass es ein Arbeitsunfall war.

Du wirst dazu auch noch einen Fragebogen zum ausfüllen bekommen. Gute Besserung

Ich würde an Deiner Stelle nochmal einen Durchgangsarzt aufsuchen und den Vorfall dort schildern oder es nachmelden, falls DU schon bei einem D-Arzt in Behandlung bist.

Da derartige Ereignisse allerdings sehr häufig keine Arbeitsunfälle darstellen, solltest Du ggf. noch einen ganz anderen Weg gehen. Es ist so, dass bei vielen Menschen Vorschäden an der Wirbelsäule vorhanden sind, die dann erst bei einem solchen Ereignis zu Tage treten, aber bei einer vorab gesunden Wirbelsäule nicht aufgetreten wären. Diese Fälle lehnt die BG ab, weil der Vorschaden in der Regel nicht durch die berufliche Belastung entstehen konnte, bzw. das Unfallereignis für die Entstehung ungeeignet ist.

Eine Ausnahme davon gibt es teilweise bei Alten- und Krankenpflegern. Diese sind durch das Umlagern von schweren Lasten (Patienten) erheblich in der LWS belastet, soweit das zu ihrem jeweiligen Aufgabenbereich gehört. Hierdurch können dort Verschleißerkrankungen verursacht werden. Es könnte daher sinnvoll sein, gleichzeitig mit dem Arbeitsunfall auch eine Berufskrankheit nach Nr. 2108 BKV (Berufskrankheitenverordnung) prüfen zu lassen.

Wird der Arbeitsunfall abgelehnt, prüft die BG alternativ, ob die Erkrankung die Folge der Berufskrankheit ist. Allerdings nur, wenn die BG auch einen Anfangsverdacht hat. Da sollte man am besten nachhelfen.

Den Verdacht einer Berufskrankheit kann dein Arzt anzeigen. Falls der das (warum auch immer) nicht möchte, kannst Du das aber selbst veranlassen. Bitte in jedem Fall schriftlich machen.

Nicht alles was auf der Arbeit passiert ist auch gleich ein Arbeitsunfall. Sicher ist es besser es zumindest mal als Arbeitsunfall zu melden. Ob es als Arbeitsunfall anerkannt wird, muss dann die BG klären. Nur mal als Beispiel, wir hatten einen Mitarbeiter der sich während der Arbeitszeit gekniet hat, danach Schmerzen, in die Klinik gefahren, ist sogar operiert worden. KEIN Arbeitsunfall, ist nicht anerkannt worden weil es nicht durch Sturz oder ähnliches passiert ist. Hätte überall passieren können. Es wurden allerdings auch Vorschäden fest gestellt.
Ähnlich wird es in deinem Fall sein, man muss prüfen ob es Vorschäden gab und dann schauen ob es als Arbeitsunfall durchgeht. Ich würde es aber auf jeden Fall mal dem Arbeitgeber melden und der BG, dann wird man sehen was daraus wird.

Hallo,

ich empfehle dir den Unfall bei dem Arbeitgeber zu melden und dich mit den Entlassungspapieren bei einem D-Arzt in deiner nähe vorzustellen, so dass die BG eine Prüfung des Falles vornimmt.

Jedoch sind Gesundheitsstörungen die durch verheben verursacht sind immer Kritisch aus BG Sicht zu betrachten, jedoch ist eine Prüfung durch die BG nötig. Sollte der D-Arzt bereits einen Arbeitsunfall ablehnen empfehle ich dir einen direkten Antrag bei der BG zu stellen.