Taxikosten bei Rückfahrt aus dem Krankenhaus

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

bei einer gesetzlichen Krankenkasse gibt es nur in Ausnahmefällen eine Fahrkostenerstatung für ein Taxi:

  • nach einer stationären Behandlung (trifft hier nicht zu)

  • wenn mamn einen Schwerbehindertenausweis mit den Buchstaben Bl, aG oder H besitzt

  • wenn Pflegestufe 2 oder 3 vorliegt

  • bei Chemo- oder Strahlentherapie oder Dialyse oder ähnlichen Behandlungen (trifft hier nicht zu)

Wenn keiner dieser Punkt zutrifft, gibt es keine Erstattung durch die Krankenkasse (unabhängig von der Einkommenshöhe).

Ggf. könnenm bei höheren Krankheitskosten diese bei der Einkommensteuererklärung geltend geamcht werden.

Wenn sie eine private Krankenversicherung hat, sind in den meisten Tarifen Taxifahrten ausgeschlossen (entscheidend ist der abgeschlossene Tarif und dessen Leistungsaumfang).

Gruß

RHW

RHWWW  11.03.2015, 20:52

Danke für den Stern!

Mh, hier in der Klinik gibts solche "Freifahrtscheine" für Patienten die der Taxifahrer einlösen kann...da den meisten Taxifahrern das auf den Keks geht wird auch mal behauptet das Gesellschaft XY die nicht nimmt usw. usw. Wenn die in eurem Krankenhaus deine Mom einfach so in ein Taxi gesetzt haben dürfte es schwierig werden da noch irgendwelche Ansprüche geltend zu machen, wenn dann vermutl. über die Krankenkasse....

nein, die Krankenkasse rechnet dies nicht als Krankentransport ab

Kann man nicht pauschal beantworten, da nicht bekannt ist, ob die Mutter in der GKV oder PKV versichert ist. Außerdem müsste ihr der behandelnde Arzt eine Bescheinigung für einen erforderlichen Krankentransport ausgestellt haben, was scheinbar nicht erfolgt ist.

Anruf bei der Krankenkasse und Du bekommst positive oder negative Nachricht. Abhängig von der/ den Krankenkassen