Bezahlt die Krankenkasse einen Umzug für Hilfsbedürftige Menschen?

4 Antworten

Hallo,

wenn ein Pflegegrad vorliegt, zahlt die Pflegekasse für einen Umzug einenZuschuss von maximal 4000 Euro, wenn dadurch die Pflege erleichtert wird (z.B. Wegfall von Treppen).

https://www.bundesgesundheitsministerium.de/leistungen-der-pflege/wohnumfeldverbessernde-massnahmen.html

Ohne Pflegegrad zahlen weder Krankenkasse noch Pflegekasse einen Zuschuss.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Griesuh  02.07.2020, 11:31

RHWW, das stimmt so nicht. Den Zuschuss gibt es nicht für Umzüge, sondern nur für den behindertengerechten Umbau des Wohnumfeldes. (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen). Lese einmal den Link den du eingestellt hast genau durch. Grüße von einer Pflegedienstleitung.

RHWWW  02.07.2020, 11:45
@Griesuh

Hallo griesuh,

die Pflegekassen sehen das im Rundschreiben vom 21.4.2020 (und den vorherigen Versionen) in den Erläuterungen zu § 40 SGB XI aber anders:

(2) Eine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes des Pflegebedürftigen liegt auch vor, wenn den Besonderheiten des Einzelfalles durch einen Umzug in eine den Anforderungen des Pflegebedürftigen entsprechende Wohnung (z. B. Umzug aus einer Obergeschoss- in eine Parterrewohnung) Rechnung getragen werden kann. In diesem Fall kann die Pflegekasse die Umzugskosten bezuschussen. Sofern noch Anpassungen in der neuen Wohnung erforderlich sind, können neben den Umzugskosten weitere Aufwendungen für eine Wohnumfeldverbesserung bezuschusst werden. Dabei darf allerdings der Zuschuss für den Umzug und die Wohnumfeldverbesserung insgesamt den Betrag von 4.000,00 EUR nicht überschreiten.

Quelle: https://www.dbfk-unternehmer.de/download/category/42-gemeinsames-rundschreiben-zu-den-leistungsrechtlichen-vorschriften-sgb-xi

-> Seite 214

Gruß

RHW

Griesuh  04.07.2020, 16:46
@RHWWW

Schocn richtig soweit, aber die Zahlung erfolgt nur, wenn sich dadurch die räumliche Situation verbessert.( wenn den Besonderheiten des Einzelfalles durch einen Umzug in eine den Anforderungen des Pflegebedürftigen entsprechende Wohnung erfolgt.

Das geht aus der Frage aber nicht hervor. Denn hier wird nur von einem Umzug gesprochen.

RHWWW  04.07.2020, 16:49
@Griesuh

Das habe ich auch geschrieben:

... wenn dadurch die Pflege erleichtert wird (z.B. Wegfall von Treppen).

Weder die Kranken, noch die Pflegekasse bezahlen einen Umzug, oder geben einen Zuschuss dazu.

Dafür ist das Sozialamt zuständig, wenn der Betroffene eine entsprechende Bedürftigkeit nachweisen kann..

Was es gibt: hat der Betroffene einen Pflegegrad ( 1 bis 5) , so zahlt die Pflegekasse einen maximalen Zuschuss von 4000€ für den behindertengerechten Umbau des Wohnumfeldes. (wohnumfeldverbessernde Maßnahmen)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nein, das tut sie nicht. Wenn jemand hilfebedürftig ist, kann er sich ggf. an das zuständige Sozialamt wenden, um von dort einen Zuschu´ß zu bekommen.

Voraussetzung ist eine wirtschaftliche Bedürftigkeit. Aber eben für das Sozialamt, nicht für die Krankenkasse. Dafür ist sie nicht zuständig.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ja, das gibts, da bin ich mir absolut sicher. . Aber ich weiß leider nicht mehr genau wer die Hilfe bietet und wie die genauen Voraussetzungen sind. Ich meine die Zahlen einem Umzugsunternehmen bis zu 2000 Euro oder so.