"Nur" Pflegegrad 1 erhalten?

8 Antworten

das Einzige was du erstmal tun könntest, such dir im Internet einen Bogen raus wo man ein ähnlichen Plan hat wie die Leute vom MDK und rechne aus auf wie viele Punkte dein Vater deiner Meinung nach bekommt und wenn sich dieses Ergebnis groß unterscheidet von dem was der MDK hat würde ich um eine wieder Vorstellung bitten. Manchmal werden die Patienten an einem guten Tag (wo sie leistungsfähiger als sonst sind) begutachtet und dann fehlen ein paar Punkte.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Ich weiß nicht wie das mit den Einspruch

Wenn der Pflegegrad abgelehnt wurde: Widerspruch einlegen

Sobald Sie einen Ablehnungsbescheid für Ihren Antrag auf Pflegebedürftigkeit vorliegen haben, heißt es Handeln. In der Regel haben Sie vier Wochen Zeit, um einen Widerspruch zu formulieren und einzureichen

Pflegegrad 1. Seit 1. Januar 2018 werden Pflegebedürftige, die in ihrer Selbstständigkeit und ihren Fähigkeiten geringfügig beeinträchtigt sind, in den Pflegegrad 1 eingeordnet. Durch die Umstellung des ehemaligen Pflegestufen-Systems auf Pflegegrade haben mehr Menschen als bisher Anspruch auf Geld- und Sachleistungen

Man sollte Wiederspruch am besten mit dem Anwalt rechtgemäß einlegen.

Ansonsten schriftlich einreichen & gutes überlegen

Kinners ihr schießt hier mit Kanonen auf Spatzen.

Eine Beratung bei einem örtl. ambul. Pflegedienst, dem Pflegestützpunkt, dem Seniorenbüro , dem VdK oder dem Seniorenbeirat ist angesagt .Um einen Widerspruch sachlich richtig schreiben zu können müsste man den Vater Vaterpersönlich in augenschein genommen haben um zu sehen welche Hilfen er in der Tat benötigt.

@Griesuh

Sag mal ich habe mich auch mal Schiffe mit Kanonen auf Spatzen bevor man was weitergeht kann man sich doch über Google informieren !

@hhggrotheer

Wie Bitte? versuche einmal den Satz verständlich zu schreiben.

Unbedingt in Widerspruch gehen! Ich hatte wegen meinem Pflegegrad auch schon Probleme mit dem MDK. Die Dame hat die Antworten nämlich nach ihrem Ermessen aufgeschrieben & nicht wie sie gesagt wurden und der Wahrheit entsprochen haben! Außerdem hat sie mich respektlos und herablassend behandelt, Atteste angezweifelt und meiner Mama eingeredet, dass der Pflegegrad ja nur beantragt wurde, weil meine Mama das Geld will (was natürlich nicht der Fall ist).
Wir haben uns natürlich sofort beschwert & als der Bescheid kam -> Pflegegrad 1!
Als dann kurze Zeit später eine andere Gutachterin da war, bekam ich Pflegegrad 3 (fast sogar 4). Mittlerweile hab ich leider Pflegegrad 5.

Leider hat der MDK so einige "Tricks", um die Pflegebedürftigen zu testen. Ich würde auf jeden Fall widersprechen & eine Person, die mit eurer Situation vertraut ist, z.B. Pflegedienst hinzuziehen.

Online gibt es Tipps, welche Fehler man vermeiden sollte und wie man sie vermeidet. Es gibt auch online einen Pflegegrad-Rechner, der hat mir sehr geholfen. Habt ihr das Landespflegegeld schon beantragt?

Ich wünsch euch alles Gute!🍀

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hab gerade nachgeschlagen, das Landespflegegeld bekommt man leider erst ab Pflegegrad 2, das wären 1.000€ pro Jahr, so ist es zumindest in Bayern. Tut mir leid für den Fehler!

Ich würde das mit einem Widerspruch versuchen. Der MDK ist ein "Verein" (wenn ich das mal so nennen darf), der gern mal Pfusch macht oder meint Menschen Dinge zu verwehren.

Den Pflegegrad jetzt hat er ja sowieso zugesprochen bekommen, dabei wird es dann wohl bleiben, also könnt ihr mit einem Widerspruch ggf. den halben Punkt mehr bekommen, aber sollte der nicht durchgehen müsstest ihr bei dem 1.Pflegegrad bleiben. Also ein Versuch wäre es (wenn man denn sicher sein kann dass der eine Grad bleibt).

Der MDK ist allerdings hartnäckig, wenn diese Mensche dort mal was aufs Papier gebracht haben, sind die so schnell meisz nicht von ihrem niedergeschriebenen wegzubringen, es sei denn es bearbeitet jemand anderes, wer ein bisschen mehr Herz hat als Begutachter Nr.1.

Habt ihr mal Pflegegeld angefragt? Beispielsweise wenn einer der Familie angibt die Zeit in der kein Pflegepersonal da ist, für ihn den Haushalt zumachen und Erledigungen und eventuelle Hilfe im Altag, da kann man sich finanziell auch unterstützen lassen.