Krankenbeförderung per Taxi

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Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten/Taxikosten gem. SGB hast Du, wenn dies aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig ist und vom Arzt verordnet wird. Ob das bei Dir der Fall sein wird, entscheidet der Arzt im Krankenhaus.

Danke für den Stern :-))

Wählt man nicht eine der nächsterreichbaren Kliniken, bekommt man sowieso nur die Fahrkosten bis zu einer dieser, das Vorab. Nur weil du kein Auto hast ,rechtfertigt dieses nicht den Transport mit dem Taxi, das geht nur dann, wenn es medizinisch erforderlich ist. Da du diese weiter entfernte Klinik gewählt hast, solltest du dringend VORHER deine Krankenkasse befragen, ob der Transport überhaupt bezahlt würde, so er den notwendig wird. Ansonsten erhältst du nur die Fahrkosten ÖPVN erstattet nud der Rest bleibt bei dir.

Eine Krankenfahrt mit einem Taxi ist dann angezeigt, wenn der du aus zwingenden medizinischen Gründen keine öffentliche Verkehrsmittel oder ein privates Fahrzeug nbenutzen kannst. Das muss von einem Arzt so bescheinigt werden und dann übernimmt die Krankenkasse die Kosten.

Hallo,

bei einer stationären Behandlung übernimmt die Krankenkasse die notwendigen Fahrkosten.

Wichtig:

  • die Krankenkasse zahlt nur zur nächstgelegenen geeigneten Klinik

  • der Arzt bestimmt, welches Verkehrsmittel medizinisch notwendig ist

Die Zuzahlung beträgt 10%, aber höchstens 10 Euro je Fahrt.

Grundlage: § 60 SGB V

Gruß

RHW

Lass Dich von Bekannten abholen. Wenn das nicht möglich ist, kann das Krankenhaus Dir einen Transportschein für ein Taxi ausstellen. Zuzahlung fällt aber trotzdem an.