SWOPPER - Ist zuviel Swopper schädlich? Sind Swopper am Arbeitsplatz zugelassen?

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Hallo, a4r600,

auch wir von aeris möchten Ihnen keine „Werbesprüche“ um die Ohren hauen, sondern uns erstens den Ausführungen der anderen Antworter anschließen und noch etwas ergänzen.

Also: der swopper WORK (mit Sitztiefe 42 cm, mit Rollen und mit Lehne) hat das TÜV-Zertifikat für einen Büroarbeitsstuhl (nach DIN 1335), ist damit also voll anerkannt und wird auch von der Rentenversicherung im Rahmen von Wiedereingliederungsmaßnahmen an den Arbeitsplatz bezuschusst.

Zum Thema Arbeitsschutzrecht: Auch jeder andere swopper kann ohne Einschränkungen an jedem Arbeitsplatz eingesetzt werden! Er ist TÜV-und GS-geprüft und wird auch von der Berufsgenossenschaft voll akzeptiert. Er ist aber 3 cm höher als DIN-1335-Norm-Stühle (was für fast alle Besitzer besser ist), aber so halt der Norm nicht entspricht. Das Arbeitsschutzrecht sagt weiter „Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes unter Berücksichtigung der Umstände zu treffen, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit beeinflussen. Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und erforderlichenfalls sich ändernden Gegebenheiten anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der Beschäftigten anzustreben.“ Daher und ohne Ihrer Referentin für das BGM zu nahe treten zu wollen: Mit „nur sporadisch und sonst schädlich“ bewegt sie sich am Rande der Verleumdung. Es gibt eine Vielzahl seriöser, wissenschaftlicher Studien (z.B. Johann-Wolfgang-Goethe Universität, Frankfurt am Main), die das belegen.

Weitere Studien – auch aus den USA, Kanada und Australien – belegen den grundsätzlichen Wert von Bewegung und die Schädlichkeit langen starren Sitzens. Jörg Zittlau zitiert sie in seinem Artikel für Die Welt: „Wer viel sitzt, riskiert den frühen Herztod“. http://www.swopper.de/fileadmin/images/aeris_allgemein/Koerperhaltung__welt_online.pdf

Ich weiß, es sprengt den Rahmen dieses Portals schon lange – aber Sie wollten Fakten und vielleicht hilft auch dies zu überzeugen:

Öko-Test sagt über den swopper in seinem aktuellen SPEZIAL GESUNDHEIT & FITNESS mit dem Titel "Nie mehr Rückenschmerzen" auf Seite 96, Überthema: Rückenfreundlicher Alltag, Artikel: Optimaler Sitzplatz, Zitat: " Inzwischen gibt es Bürostühle, deren Sitzfläche dreidimensional beweglich ist. Stuhloberteil und -untergestell sind dabei entkoppelt. Um die Sitzflächen in Bewegung zu bringen, genügen schon minimale Eigenbewegungen des Körpers. Dieses "dynamische Sitzen", etwa auf dem swopper (...), trainiert die Rumpfmuskulatur, vermindert den Druck auf das Gewebe, fördert die Durchblutung und die Funktion der inneren Organe. Die Schultern sind entspannter, man kann sich besser konzentrieren und baut im besten Falle sogar innere Spannungen ab."

Vielleicht ist auch eine "Grundvorlesung" über bewegtes Sitzen – das der swopper bietet – und seine Auswirkungen auf den Organismus nützlich: Auf der Homepage der Bundesarbeitsgemeinschaft für Haltungs- und Bewegungsförderung e.V. legt deren Leiter, Dr.Dieter Breithecker, die wichtigsten Erkenntnisse in einem Interview dar. Und im nachfolgenden Beitrag gibt er einen Einblick in die moderne Büro-Arbeitswelt und ihre spezifischen Anforderung an die Gesunderhaltung der Mitarbeiter.

Eine gute Frage braucht eine gute Antwort – auch, wenn sie mal lang ist… Ich weiß, ich brauche Sie nicht zu überzeugen. Aber: Wie bringen Sie das jetzt Ihrer Gesundheitsreferentin bei? Wenn Sie konkrete Hilfe brauchen, melden Sie sich gern: 089 – 900 506-34 oder presse@aeris.de.

Mit freundlichen Grüßen Sabine Krietemeyer aeris

astevede  19.10.2012, 09:34

Das ist schon richtig, dass ein AG den Arbeitsschutz ständig zu verbessern hat und anzugleichen hat.... Es gibt da ja den Gesetzestext. Jedoch sind Arbeitgeber definitiv nicht verpflichtet Swooper oder Sitzbälle usw. zu bezahlen, dies macht ein guter AG für seine MA freiwillig. Verpflichtend ist das definitiv nicht. Der Bildschirmarbeitsplatz muss gem. Bildschirmarbeitsplatz einzurichten, da gehört ein Swopper nicht dazu. Er kann, muss aber nicht! Gruß astevede

Hallo, zum Swopper kann ich dir nichts sagen aber es gibt seit zwanzig Jahren eine grundsätzliche Vorgabe für Arbeitgeber, den Arbeitsplatz ergonomisch zu gestalten und dies auch zu realisieren. Einen kurzen Einblick gibt dir dieser Link: http://www.iwiki.de/wiki/index.php/Ergonomie_am_Computer-Arbeitsplatz Du kannst ja mit diesen Infos weiter googlen, da gib es eine Menge Infos zum Thema.

Wenn der Swopper für deine Gesundheit auch nur zeitweise gut ist, dann hast du m.E. auch die Möglichkeit zwischen zwei Sitzgelegenheiten am Arbeitsplatz zu wechseln aber verbieten kann dir das der AG nicht. Evtl. kann dir dein Arzt ein entsprechendes Attest ausstellen.

Viel Erfolg

Hallo, ich kann Dir dazu folgendes sagen. Grundsätzlich soll bei Bildschirm- arbeitsplätzen geachtet werden, dass der Mitarbeiter dynamisch sitzt. D. h. die Sitzposition soll alle 20 Minuten mal gewechselt werden, aufstehen, zum Drucker gehen, Kurzgespräche im Stehen führen usw. Der Bürostuhl soll ergonomisch richtig eingestellt sein. Man spricht von der 90° und mehr Regel. Achte darauf, dass an den Beinen unten etwas mehr als 90°, Knie, Hüfte und Ellenbogen auch leicht mehr als 90° haben. Dann passt so einigermaßern mal die Sitzhöhe. Auf manche Tische lassen sich dann in der Höhe verstellen und angleichen. Die erste lesbare Zeile auf dem Bildschirm, welcher etwa 70 cm entfernt und quer zur Fensterfront aufgestellt werden muss, soll nicht über Augenhöhe sein. So weit mal zur Grundeinstellung. Aufrecht sitzen und Brust raus, dann ist die Wirbelsäule gerade. So und jetzt zum Swopper. Der ist o. k. der kann auch zwischendurch genutzt werden, ebenso kann ein Ball dazu genutzt werden. Aber nicht 8 Stunden täglich, das wäre für die Muskulatur eine Dauerbelastung und führt zu Verspannungen. Ein Swopper ist wie gesagt o. k., aber nicht für Dauereinsatz geeignet. Zur Abwechslung o. k. Die Kosten für einen Swopper muss der Mitarbeiter tragen. Der Arbeitgeber muss keinen Swopper bezahlen, selbst wenn der Arzt dazu rät. Der Arbeitgeber hat gem. Bildschirmarbeitsplatzverordnung einen Arbeitsplatz einzurichten, hierzu zählt der Bürostuhl und ein Schreibtisch. Diese müssen bestimmte Vorraussetzungen haben (Verstellung, Größe usw. diverses)Eine G-37 Untersuchung muss der AG anbieten (Sehtest), dies ist aber eine Angebotsuntersuchung, was bedeutet, dass der AG das anbieten muss, aber der AN dies nicht machen muss, wenn er nicht will. Gruß astevede (Fachkraft für Arbeitssicherheit)

astevede  19.10.2012, 09:29

Natürlich kann der Arbeitgeber das bezahlen, wenn er das freiwillig möchte oder der AN bezahlt den selber und er darf diesen während der Arbeit nutzen. Normal hat da kein vernünftiger AG was dagegen, ein guter AG bezahlt den Swopper oder Ball...

Hallo ,

  1. Der Swopper Work ist ein zugelassner Bürostuhl für den 8 Stunden Benutzer.

Eine grundsätzlich aussage der Swopper sei schlecht für den Rücken ist fast schon eine unverschämtheit und beweist das dies Dame sich nicht mit Ihrem Aufgabenbereich beschäftigt sondern alte Kamellen aufwärmt.

  1. Natürlich gibt es Menschen die sich nach mehreren Stunden auf dem Swopper unwohl fühlen. Geht den Menschen aber grundsätzlich so 6 Stunden sitzen ist anstrengend.

Der unterschied liegt aber im Detail auf dem Swopper bist du aktive ( unbewußt) auf normale auch ergonomischen Stühlen sitz du oft starr. Gesünder und nachhaltiger ist daher der Swopper.

Gerne erhältst du genau Infos auch über www.aeris.de

oder über info@1a-sitzen.de auch telefonisch

Gruß Georg

astevede  19.10.2012, 09:40

Hallo nochmal, mich interessiert das, ich betreue selbst über 200 MA´s, hat denn ein Swooper Armlehnen, die höhenverstellbar sind? Mal ehrlich, ein 1A Bürostuhl, mit allen Verstellmöglichkeiten, einschließlich Sitzneigung ist doch für den Dauereinsatz in Büros am Besten geeignet. Selbstverständlich unter Beachtung der Regeln, (BArbPlV)dynamisches Sitzen usw. Für mich ist der Swooper als Vorbeugung und als Maßnahme bei Rückenbeschwerden eine tolle Sache für Zwischendurch, nicht aber für die tägliche ständige Büroarbeit. Liege ich da falsch? Gruß astevede