Sextherapie über Krankenkasse?

6 Antworten

Die meisten hier gegebenen Antworten sind nicht richtig und nicht hilfreich. Ein "schwerwiegendes Problem in der Vergangenheit" ist natürlich ein Thema für eine Psychotherapie. Ob das die Sexualität belastet oder andere Probleme mit sich bringt, ist hier erstmal egal. Die Therapie wird dann allerdings keine "Sextherapie" sein, sondern möglicherweise eine Traumatherapie, wenn traumatische Erlebnisse vorliegen.

Es ist nicht nötig, zuvor eine Überweisung von einem Arzt zu bekommen, da es ein Erstzugangsrecht zum Psychotherapeuten gibt. Vor Beginn einer Therapie muss ein Arzt allerdings einen sog. Konsiliarbericht ausfüllen. Letztlich entscheidet der Psychotherapeut, ob eine therapierelevante Störung vorliegt. Die Krankenkasse zahlt dann (bei gesetzlich Versicherten) nach dem Antrag automatisch.

Das Hauptproblem ist eher, einen (passenden) Psychotherapeuten zu finden. Da braucht es viel Geduld.

Alles klar? Sonst bitte nochmal nachfragen!

Sex. Probleme werden nicht als Krankheit angesehen und sind daher keine Kassenleistung. Es könnte höchstens die zugrunde liegende Problematik eine Kassenleistung sein. Das lässt sich in den kostenlosen probatorischen Sitzungen eines Kassenpsychotherapeuten klären (ärztl. Überweisung etc. nicht nötig).

Hat sie schon mit einem Arzt geklärt, welcher Psychologe und welche Therapie geeignet wären? Normalerweise stellt der Arzt eine Diagnose bzw. überweist weiter an den Fachmann (Psychologen) und wenn dieser ein Problem feststellt, das therapiert werden muss, so übernimmt die Krankenkasse in der Regel.

Im Zweifelsfall aber einfach bei Krankenkasse anrufen und nachfragen?

Hallo,

wenn eine behandlungsbedürftige Krankheit vorliegt, zahlt die Krankenkasse eine Psychotherapie. Am besten zunächst Gespräch mit Frauenärztin führen.

Wenn dieser eine Überweisung ausstellt, einen Vertrags-Psychotherapeuten suchen. Bei der Suche können die Krankenkase oder die Kassenärztliche Vereinigung des betreffenden Bundeslandes weiterhelfen.

Gruß

RHW

Scaver  24.08.2013, 20:44

Top Antwort. DH!

Sie wird sicher einen Attest braucehn, freiwillig zahlt die krankenkasse das sicher nicht !