Kann ich bei Krankenkassenwechsel meine Befreiung von Zuzahlung weiter nutzen?

5 Antworten

die befreiung der zuzahlung ist an klare regeln gekoppelt, die auch bei anderen krankenkassen gelten. am besten gleich beim wechsel beantragen oder die alte ansprechen, ob sie eine bestätigung ausstellt.

Ich habe ja die Befreiungskarte. Vielleicht sollte ich der neuen Kasse eine Kopie zusenden

@sporti19

Die Karte reicht meist nicht zweifelsfrei aus, da kann es dann zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Besser in Kopie den Bescheid über die Befreiung mit beifügen!

Die "Regeln" für die Befreiung müssen innerhalb eines Kalenderjahres nur ein mal erfüllt werden. Die Zuzahlung ist Prozentual zum Jahresbruttoeinkommen zu zahlen und beim Erreichen oder Überschreiten dieser Grenze wird man befreit.

Ob ich meine Zuzahlungen nun bei Kasse A, B oder C geleistet habe, spielt dabei keine Rolle.

Hallo,

am besten den Bescheid über die Zuzahlungsbefreiung in Kopie dem Versicherungsantrag bei der neuen Krankenkasse beifügen und ergänzen, dass sich an den Einnahmen und den Personen im Haushalt nichts geändert hat. Dann erhält man von dieser einen neue Befreiungskarte.

Bei Änderungen (z.B. zwischenzeitliche Heirat ) nimmt die neue Krankenkasse eine neue Berechnung vor, wenn dort ein ausgefüllter Zuzahlungsbefreiungsantrag mit den aktuellen Daten für das Kalenderjahr vorliegt.

Gruß

RHW

Wenn Du ein mal befreit bist, bist Du befreit. Die Befreiung wird nach Vorgaben des SGB V (§61f) vergeben und ist nicht an eine Kasse gebunden.

Bei einem Kassenwechsel einfach den Bescheid zur Befreiung dem Antrag mit beilegen. Die neue Kasse stellt dann ebenfalls eine Befreiungskarte aus und zwar ohne erneute Prüfung oder dass man erst noch erst mal Zuzahlungen leisten muss.

Vor Ablauf dieses Kalenderjahres kannst du die Krankenkasse sowieso nicht wechseln. Da erübrigt sich das.

warum sollte das nicht gehen? wenn man heute kündigen würde, dann könnte man sich ab 1.12. woanders versichern (Kündigungsfrist 2 Monate zum Monatsende).

Sry, aber das stimmt absolut nicht. Sofern man eine Versicherungszeit von 18 Monaten aufweisen kann, kann man jeder Zeit zum Ende des übernächsten Kalendermonats (2 Monate Kündigungsfrist zum Monatsende) kündigen. Eine heute ausgesprochene Kündigung würde also zum 30.11.2013 greifen und somit könnte man ab dem 01.12.2013 in einer neuen Kasse versichert werden!