Neue Therapie in Sperrzeit beginnen

4 Antworten

Danke für eure Antworten ...

Ich denke, ich werde erstmal den Weg über einen Psychiater gehen und mir dort eine Meinung einholen. Den Gedanken, dass der Therapeut entscheidet, ob ein Klinikaufenthalt notwendig ist, finde ich sehr gut. Ich mein, ich mache mir sowieso schon die ganze Zeit einen Kopf und er sollte es doch wissen. ... hm ...

Nochmal eine Nachfrage: Nehmen wir mal an, es ist jetzt doch so akut, dass ich mich sehr selbstmordgefährdet fühle. Ich gehe dann (z. B.) in eine psychiatrische "Notaufnahme" und käme in eine Tagesklinik - wer bezahlt das? Die Krankenkasse? Oder muss ich alles/teilweise zahlen?

Was Du schreibst, klingt mir nach Borderline-Störung. Dafür wären 25 Sitzungen eher wenig. Von einer "Beendigung" der Therapie zu sprechen, bei der jetzt eine "neue" anfangen müsste, finde ich sachlich nicht korrekt. Hier handelt es sich - meiner Ansicht - um eine nicht zu Ende geführte Therapie, die fortgeführt werden müsste. Ein anderer/neuer Therapeut, der sich in der Behandlung von Borderline-Störungen auskennt, muss einen Antrag schreiben mit Bericht an den Gutachter. Darin muss die Fortführung der Therapie begründet werden - möglichst muss der neue Therapeut mit dem bisherigen Kontakt aufnehmen (Schweigepflichtentbindung des Patienten!). - Die Idee, dass man zu einer Fortführung der Therapie am besten dadurch kommt, dass man einen (teuren) Klinikaufenthalt dazwischen schiebt, halte ich für komisch. - Natürlich kann Deine Störung auch so sein, dass ein Klinikaufenthalt sinnvoll ist; aber das sollte der neue - und hoffentlich kompetente - Therapeut bzw. die neue Therapeutin mit entscheiden.

Akut in die Psychiatrie und von da aus eine neue Therapie beantragen da es dann auch durch die Ärzte empfohlen wird.

Es gibt da mehrere Wege.

Aus meiner Sicht wäre zu erwägen, in eine Tagesklinik zu gehen, dort mit günstiger Prognose(!) und dringlicher Empfehlung nach Entlassung mit einem Therapeuten eine Neubeantragung zu veranlassen (du musst dann den Antrag aber direkt nach der Probatorik stellen (Formular gibt dir der Therapeut), der Therapeut den Bericht an den Gutachter zwecks Neubeantragung sofort schreiben). Während der Antragsphase ist es übrigens normal, dass vollständig keine Termine oder allenfalls alle zwei bis vier Wochen Krisentermine stattfinden, das geht nicht anders bei einer Therapie über die gesetzl. Kasse, alternativ müsstest du die Stunden während der Antragsphase selbst zahlen. Ausnahmen gibt es, sofern der Therapeut von der Kassenärztlichen Vereinigung von der Berichhtspflicht bei Kurzzeittherapie befreit ist, was bei Neubeantragung aber wegfällt!

Zweiter Weg wäre über einen Psychiater, der die dringende Notwendigkeit einer Psychotherapie bei günstiger Prognose(!) bescheinigt und eine Neubeantragung dringend empfiehlt.

Günstig ist für die Genehmigung einer neu beantragten Therapie immer, einen Verfahrens- und Therapeutenwechsel durchzuführen.

Es bleibt aber zu berücksichtigen, dass ambulante Psychotherapie eine ausreichende Stabilität voraussetzt, sonst ist diese nicht genehmigungsfähig und der Patient muss dafür besser geeignete Möglichkeiten nutzten (Psychosomatische Grundversorgung, Psychiater, Tagesklinik, stat. Therapie, ggf. stat. Langzeittherapie).