Schweigepflicht der Krankenkasse?
Hallo Leute, folgende frage:
Ich bin 18 Jahre alt und über meine Eltern versichert (Familienversicherung), ich hatte vor kurzem einen Operativen eingriff nach einer Fehlgeburt, der genau wie eine Abtreibung verlief (gleiche Kosten etc) ich hatte eine Kostenübernahme der Krankenkasse. jetzt stellt sich mir die frage ob die Krankenkasse meine Eltern damit konfrontieren darf/wird, oder ob die Krankenkasse eine komplette Schweigepflicht hat. Danke schon im Vorraus, einen schönen Tag euch!.
Hallo,
ist es eine gesetzliche oder eine private Krankenversicherung?
Gruß
RHW
Eine gesetzliche:) (Familienversicherung )
4 Antworten
Hallo,
die gesetzliche Krankenkassen dürfen keine Leistungsdaten über volljährige Kinder an die Eltern weitergeben. Ausnahme: Die Eltern nehmen an besonderen Programmen teil unf das volljährige Kind hat in diesem Zusammenhang die Krankenkasse vom Datenschutz entbunden.
Um sicherzugehen, ggf. bei der Krankenkasse anrufen, ob eine solche Datenschutzentbindung vorliegt. Ggf. auch nachfragen, ob man die Daten des Kindes im Leistungsprogramm der Krankenkasse der Krankenkasse besonders schützen kann (z.B. wie bei den Krankheitsdaten der Krankenkassen-Mitarbeiter).
Gruß
RHW
Wenn du gesetzlich versichert bist, dann werden deine Eltern normalerweise nichts darüber erfahren.
Bei einer privaten Versicherung, wird der Versicherungsnehmer natürlich über die eintrudelnde Rechnung informiert.
Nein, deine Eltern erfahren nichts davon. Erst Recht nicht, weil du volljährig bist.
jetzt stellt sich mir die frage ob die Krankenkasse meine Eltern damit konfrontieren darf/wird
Nein.