Hat die Krankenkasse schweigepflicht meinen Eltern gegenüber?

9 Antworten

Hallo luisat

Du bist offenbar schwanger und zwar - falls überhaupt - ganz am Anfang einer Schwangerschaft. Da solltest du nicht von "Kind abtreiben" reden. Der Embryo ist da noch winzig klein und hat in den ersten Wochen noch überhaupt nicht menschliche Gestalt.

Du hast ja konkrete Informationen erhalten, wie du vorgehen musst (Arzt, Beratung, Krankenversicherung, damit das Bundesland die Kosten übernimmt).

Mit 16 kannst du einen Schwangerschaftsabbruch auch ohne Wissen deiner Eltern vornehmen lassen, wenn du wirklich meinst, du kannst unmöglich mit ihnen darüber reden. Die Beratungsstelle wird dich beraten und dich unterstützen. Du allein entscheidest.

Eine Abtreibung kannst du sowieso nicht geheimhalten. Kannst ja nicht ins Krankenhaus gehen und nach 4 Stunden ist alles wieder normal. Vor allem zieht sowas auch oft psychische Folgen nach sich und da wäre es gut, wenn deine Eltern dich unterstützen können. Deine Mütter sollte das eigentlich verstehen, also würde ich mich ihr zuerst anvertrauen und mit ihr schauen wie ihr es dem Vater sagt.

Sicher ist es besser, wenn sie sich ihrer Mutter anvertrauen kann. Aber es ist durchaus möglich, einen Schwangerschaftsabbruch geheim zu halten. Der Abbruch wird mehrheitlich nicht im Krankenhaus sondern in einer Privatpraxis vorgenommen, sei das medikamentös oder mit der Absaugmethode. Und nach dem chirurgischen Eingriff kann die Frau eine Stunde später nach Hause.

Ernsthafte psychische Folgen kommen nicht oft, sondern selten vor.

Hallo

Ist die Schwangerschaft denn durch einen Frauenarzt bestätigt? Wenn ja, dann mach mal einen Beratungstermin z. B. bei Pro Familia ab. Dort kannst Du auch das Vorgehen besprechen, dass Deine Eltern nichts von der Abtreibung erfahren. Diese ist mit einer Bedenkfrist von 3 Tagen nach dem Beratungsgespräch möglich.

Die Krankenkasse übernimmt die Kosten, da Du mit 16 Jahren kaum Einkünfte hast. Der Antrag muss vor der Abtreibung gestellt werden.

Ich wünsche Dir alles Gute.

Freundlichen Gruss

tm

Die Kosten für einen Schwangerschaftsabbruch werden im Normalfall nicht von der Krankenkasse übernommen.

Da du aber wahrscheinlich über kein Einkommen verfügst, kannst du einen Antrag auf Kostenübernahme stellen. Die Kosten werden von dem Bundesland, in dem du lebst, übernommen.

Den Antrag musst du jedoch bei deiner Krankenkasse stellen und deine persönlichen Einkommens- und Vermögensverhältnisse "glaubhaft machen".

Noch vor dem Abbruch musst du dir die Kostenübernahme schriftlich zusagen lassen. Die schriftliche Zusage benötigst du für den Arzt, der den Eingriff durchführen soll.

Das Einkommen deiner Eltern spielt dabei keine Rolle.

Deine Eltern werden von keiner Stelle informiert, wenn du das nicht willst und erhalten auch keine Abrechnung oder ähnliches.

Zunächst möchte ich dir aber raten, wenn dein Frauenarzt die Schwangerschaft bestätigt hat, zeitnah einen Termin für eine Schwangerschaftskonfliktberatung, z.B. bei der

http://www.profamilia.de/fachpersonal/beraterinnen/schwangerschaftsberatung.html

zu vereinbaren. Dieses Gespräch kannst und solltest du selbstverständlich auch ohne den erklärten Wunsch um eine Abtreibung nutzen. Zudem benötigst du den Beratungsschein für eine Abtreibung.

Dort erhälst du nützlichen, individuellen und unparteiischen Rat und Hilfe bei deiner Entscheidung, wie es denn nun weiter gehen soll.

Eine Schwangerschaftskonfliktberatung umfasst die Konfliktklärung hinsichtlich der emotionalen, seelischen, partnerschaftlichen und lebensplanerischen Aspekten von Elternschaft bzw. eines Schwangerschaftsabbruchs.

Sie gibt Informationen über staatliche und andere Sozialleistungen und Unterstützungen – Elterngeld, Kindergeld, Unterhalt, Wohngeld, existenzielle Leistungen. Du erhälst dort eine medizinische Aufklärung hinsichtlich eines operativen oder medikamentösen Eingriffs, eine Erläuterung der Rechtsgrundlage und bekommst die Kosten und Finanzierung eines Schwangerschaftsabbruchs erklärt.

In der Beratung kann auch der Vater des erwarteten Kindes und deine Eltern anwesend sein, wenn du das möchtest. Wenn du dich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheidest, hast du das Recht auf umfassende Beratung, angemessene ärztliche Versorgung und respektvolle Behandlung.

Schau auch mal hier:

http://www.profamilia.de/fileadmin/publikationen/Reihe_Koerper_und_Sexualtitaet/schwangerschaftsabbruch.pdf

Frauen unter 18 Jahre dürfen einen Schwangerschaftsabbruch auch ohne Wissen der Eltern bzw. Einwilligung durchführen lassen, wenn die nötige geistige Reife gegeben ist. Die nötige geistige Reife wird im Allgemeinen ab 16, teilweise schon ab 14 vorausgesetzt. Auch gegenüber den Eltern unterliegt der Arzt der Schweigepflicht.

Ich wünsche dir die Kraft, deine Entscheidung zu treffen, die für deine jetzige Lebenslage und Lebensplanung richtig ist und von Herzen alles Gute!


Eine ganz kleine Bemerkungen zu deiner guten Information: soviel ich weiss, kann der Antrag für Kostenübernahme bei IRGENDEINER Krankenkasse gestellt werden, muss nicht unbedingt die eigene (respektive diejenige der Eltern) sein.

@annemarie37

Eine gute Anmerkung, über die ich niergendwo eine konkrete Aussage gefunden habe.

Auf den Seiten der jeweiligen Krankenkassen steht z.B. "stellen Sie bitte rechtzeitig vor der Durchführung der Behandlung einen Antrag bei Ihrer ..."

Auch wenn die Kasse die Kosten vom Land erstattet bekommt, kann ich mir nicht wirklich vorstellen, dass sie den bürokratischen Aufwand für ein "Nichtmitglied" betreibt.

Anders sieht es natürlich aus, wenn die Frau gar nicht versichert ist.

Das "Ihre..." kann natürlich auch ein Werbeslogan sein...

annemarie37, hast du mal eine Quelle für mich?

@isebise50

So, ich habe mich jetzt genau erkundigt. Mein Kommentar ist nicht ganz richtig:

  • Wenn die Frau - oder ihre Familie/Eltern - bei einer öffentlichen Krankenkasse versichert ist, muss sie sich an diese (also ihre Kasse) wenden betr. Kostenübernahme. Die Kasse ist aber der Schweigepflicht unterstellt. Das heisst die Eltern/der Ehemann werden nichts erfahren, denn die Abrechnung läuft nicht über diese, sondern zwischen Krankenkasse und Bundesland.
  • Wenn die Frau - oder ihre Familie/Eltern - bei einer privaten Krankenkasse versichert ist, muss sie sich an eine öffentliche Krankenkasse wenden.
@annemarie37

Vielen, lieben Dank annemarie37!

Wenn die Möglichkeit besteht, dass deine Eltern es erfahren - läßt du dann nicht abtreiben?

doch aber dann zahle ich die Abtreibung selber :)

@louisat124

Du weißt aber schon, was sowas kostet?