Privatklinik von der gesetzlichen Krankenkasse bezahlen

7 Antworten

Hallo,

es gibt nach § 13 SGB V nur die sehr seltene Ausnahme, wenn es keinerlei Alternative in einer Vertragsklinik gibt (z.B. sehr seltene Erkrankung). Auch Privatkliniken haben teilweise Verträge mit Krankenkassen.

Gruß

RHW

RHWWW  31.12.2014, 20:05

Die Janus-Klinik hat keinen Vertrag mit den gesetzlichen Krankenkassen. Man hätte nur die sehr geringe Chance auf eine Kostenbeteiligung, wenn es in Deutschland keine andere geeignete Klinik gäbe und der Behandler das entsprechend begründet. Die Chancen stehen sehr schlecht.

Du hast freie Krankenhaus-Wahl. Allerdings muss die Klinik, die du "ausgesucht" hast "geeignet" sein und die Krankenkasse muss die Einweisung in diese Klinik akzeptieren. Vor jeder Krankenhauseinweisung (ausser Notfälle) musst du eine "Kostenübernahme" von deiner Krankenkasse anfordern. Ob die private Klinik die Einweisung der (gesetzlichen) Krankenkasse entspricht kann ich nicht voraussehen.

inwiefern ist diese klinik eine privatklinik? wird explizit angegeben "nur für privat- und selbstzahler" oder ist nur der träger privat, dann haben gesetzlich versicherte ebenso "zugang" ohne extrakosten, da ganz normal über kasse abgerechnet werden kann.

Skilani 
Fragesteller
 29.12.2014, 20:14

Ich kann die Klinik ja mal verlinken: http://www.janus-klinik.de/janus-klinik/kostenerstattung/index.html

Da steht auch das in Einzelfällen die Kosten übernommen werden von der Krankenkasse. Die Dame von der Klinik konnte mir allerdings nicht sagen, wie solche Einzelfälle aussehen.

Meine Therapeutin hat im Grunde keine lust Anträge auszufüllen und will mich in das nächst gelegende Krankenhaus schicken. Allerdings habe ich sehr große Angst vor allen Arten von Kliniken und Krankenhäuser, dass war die einzige Klinik, wo ich keine Panik bekommen hatte.

Ich glaube, dass da keine gesetzliche Krankenkasse mitmacht, die Kosten in einer Privatklinik zu übernehmen.

Die werden wahrscheinlich nur die Kosten übernehmen, welche nicht in einer Privatklinik anfallen.

Den Diferenzbetra darfst du wahrscheinlich aus deiner Tasche zahlen.

Hallo,

ich krame diese alte Frage noch einmal raus, weil ich mir dieselbe Frage gestellt habe. In einer Broschüre der TK habe ich jetzt gelesen:

"Außer den Kliniken, die für die Behandlung gesetzlich Krankenversicherter zugelassen sind, können Sie als TK-Versicherter auch Privatkliniken in Anspruch nehmen. Die TK übernimmt dann die Kosten in der Höhe, die in einem zugelassenen Krankenhaus angefallen wären."

Man muss also den Differenzbetrag als Zuzahlung leisten.

Voraussetzung in meinem Fall waren die Krankenhausverordnung durch einen Facharzt und die Begründung, warum ambulante Maßnahmen nicht ausreichend sind.