Schwangerschaftsabbruch Kostenübernahme? (HUK Coburg)

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

in dieser Situation übernehmen die Bunsdesländer die Kosten für den Schwangerschaftsabbruch. Die gesetzlichen Krankenkassen stellen einen Kostenübernahmeschein im Auftrage des Bundeslandes aus. Das erfolgt auch für Personen mit einer privaten Krankenversicherung durch die gesetzliche Krankenkasse.

Bei Problemen ggf. bei der Schwangerschaftsberatungsstelle Rat holen.

Beginnt demnächst eine Ausbildung oder ein Studium?

Gruß

RHW

Danke für den Stern!

Bei Beginn einer beruflichen Ausbildung wechselt man auf jeden Fall in die gesetzliche Krankeversicherung.

Bei Beginn eines Studiums kann man in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln. Am besten rechtzeitig vor der Einschreibung zum Thema Krankenversicherung ausführlich bei verschiedenen Stellen informieren (und/oder hier Kommentar einstellen).

Der 18. Geburtstag ist kein Grund für einen Wechsel der Krankenversicherung.

@RHWWW

Ist ja jetzt schon ein Weilchen her :) Bin jetzt gesetzlich versichert, weil ich zwischendurch ein paar Monate Vollzeit gearbeitet habe. TK ist viel besser.
Mit der Kostenübernahme hat am Ende alles geklappt. Als ich die AOK-Angestellte mit meinem neu erworbenen Wissen konfrontiert habe, war sie auf einmal sehr still und hatte plötzlich doch einen Kostenübernahmeschein für mich. Komische Geschichte. Vielleicht eine Abtreibungsgegnerin.
Ansonsten war ich auch sehr froh, dass auf dieser Webseite wirklich hilfreiche Antworten kamen (auch danke dir nochmal) und niemand (oder kaum jemand), der mir erzählen wollte, dass ich eine Mörderin bin und in die Hölle komme etc. Finde ich unmöglich, was da manchmal für ein Druck auf junge Frauen ausgeübt wird.
Deshalb nochmal wirklich danke, danke, danke für deine Objektivität und Hilfsbereitschaft :)

@downlink

Sehr gerne. Es freut mich, wenn ich helfen konnte.

In der gesetzlichen Krankenversicherung ist auch der Datenschutz besser geregelt. In der privaten Krankenversicherung müssen z.B. auch privat Versicherte 24-jährige Studenten/Studentinnen alle Arztrechnungen (mit Ausnahme des Schwangerschaftsabbruchs) über die Eltern laufen lassen (solange sie über sie versichert sind).

Es ist letztlich gar nicht die Krankenkasse, die den Eingriff bezahlt bei mittellosen Frauen, sondern das Bundesland. Die AOK kriegt das also rückerstattet.

Also: insistiere bei der AOK, wie es dir hier bereits andere raten. Entweder die Dame, die dir geantwortet hat, kommt nicht draus oder sie wollte dich abwimmeln.

Tja, da war ich gerade, und mir wurde erklärt, dass die AOK das nicht macht, weil ich ja bei HUK versichert bin.

Naja, das ist ja nun auch logisch. Wieso sollte Kasse A Dir einen Kostenübernahmeschein geben, wenn Du bei Kasse B versichert bist?

Zudem kommt hier erschwerend hinzu, dass ihr offenbar alle in der PKV versichert seid. Ohne direktes Gespräch mit der HUK wird das nichts. Aber ich sage Dir gleich, dass Du Dir das höchstwahrscheinlich sparen kannst. Sofern keine medizinischen Gründe für einen Abbruch vorliegen, wird die PKV das nicht übernehmen. Mit anderen Worten, Du wirst daher wohl zusammen mit Eltern und ggfs. einer sozialen Beratungsstelle einen Finanzierungsplan für die Behandlung aufstellen müssen.

Mir wurde aber sowohl beim Arzt als auch bei der Konfliktberatung gesagt, dass in solchen Fällen die AOK übernimmt - warum auch immer, verstanden habe ich es auch nicht.

@downlink

Du hast Recht. Denn für Bedürftige in der PKV sind in diesem Fall in der Tat die gesetzlichen Krankenkassen zuständig. So steht es auch hier:

http://www.verwaltungsservice.bayern.de/dokumente/leistung/671534988443

Du musst also nochmals zur AOK gehen, und darauf beharren, ein Formular zur Kostenübernahme nach § 24b SGB V in Verb. mit §§ 47, 48 SGB XII vorgelegt zu bekommen. Dabei musst Du allerdings die Bedürftigkeit nachweisen. Nicht abwimmeln lassen, sondern ggfs. auf ein Gespräch mit dem Geschäftsstellenleiter beharren. Den Beratungsschein etc. mitnehmen.

Hi, warum wechselt ihr (du und deine Familie) nicht einfach alle zur AOK?

Wäre mir auch lieber, aber ich hab gehört das dauert ein bisschen (und ich kann den Eingriff ja auch nicht in einer halben Ewigkeit vornehmen) und außerdem spielen meine Eltern da nicht mit.... in einem halben Jahr wechsel ich sowieso :)

@downlink
Wäre mir auch lieber, aber ich hab gehört das dauert ein bisschen

Das geht überhaupt nicht. Sofern kein Wechsel des Versicherungsstatus vorliegt, ist ein Wechsel von der PKV zur GKV unmöglich.

@FordPrefect

naja wenn ich volljährig bin, bin ich ja nicht mehr über meine Eltern versichert und dann geht das wohl schon, wenn nicht hab ich nämlich ein dickes Problem wenn ich alt werde.

Naja, wenn du jetz ja "nicht-mehr-Schülerin" bist, fängst du ja im September ne Ausbildung oder im Oktober ein Studium an, oder? Von dem her bist du dann sowieso versicherungspflichtig und musst zur GKV. Es sei denn du lässt dich bei einem Studium davon befreien. Wenn du da dann den Eingriff vornehmen lässt? Dann hast du keine Probleme mit der kostenübernahme.

Du kannst zu JEDER gesetzlichen Krankenkasse gehen- nicht nur zur AOK. Wenn du dort dieses Auskunft erhalten hats, dann geh zur TK, die machen das schon.