Psychotherapieangebot 3 x pro Quartal (Zuzahlung von 20 EUR legitim)?

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Eine Zuzahlung ist nicht gestattet. Der Therapeut verdient in der Tat bei der Ziffer 23220 weniger als bei einer genehmigten Sitzung, aber er darf deshalb nicht vom Patienten mehr verlangen. Die Aussage. dass der Bericht "nicht so ausfallen wird, dass die Kasse die Kosten übernimmt", ist seltsam. Ich würde ihn darauf ansprechen, ob er keine Notwendigkeit einer Verlängerung sieht - oder ob er vielleicht generell keine Verlängerungen macht, wie ich von einigen Kollegen weiß (ich bin selbst kassenzugelassener Therapeut). Wie auch immer, das mit der Zuzahlung ist nicht legal.

entweder der Therapeut hat ne Kassenzulassung, dann braucht es keine Zuzahlung bei Genehmigung der Kasse. Und auch keine Beschränkung auf 3 Sitzungen pro Quartal. Frag bei deiner Kasse nach und such dir notfalls jemand anderen.

er hat ne Kassenzulassung. 25 std sind so gut wie rum. und der Bericht wird nicht so ausfallen das wöchentliche Sitzungen von der kasse übernommen werden. daher kam das angebot 3 x mal im quartal + 20 eur pro sitzung.

@LucyLain

Ich bin selbst Therapeutin und in diesem Rahmen für Offenheit, auch, wenn es kurz schmerzt: Bist du sicher, dass er dich weiter behandeln möchte? Den Bericht schreibt er und wenn er möchte, dass das Stundenkontingent auf 45 Sitzungen angehoben wird, sprich die Kurzzeittherapie in eine Langzeittherapie umgewandelt wird, dann hat er als ausgebildeter Therapeut gelernt, wie das zu bewerkstelligen ist. Es sei denn, er sieht keine Notwendigkeit einer Weiterbehandlung... Mit diesem Wissen könntest du ihn evtl. noch einmal darauf ansprechen. Behalte dabei im Blick, dass du auch den Therapeuten wechseln kannst ;-)

Alles Gute!

Ich bin mir 99 Prozent sicher, dass - wenn über KV (Kassenärztliche Vereinigung) abgerechnet wird - die Forderung einer Zuzahlung nicht gestattet ist. Die Überlegung, die der Psychotherapeut macht, ist folgende: drei Mal im Quartal kann ich eine Therapiesitzung mit der sog. 'Gesprächsziffer' 23220 abrechnen. Diese Abrechung über Gesprächsziffer bringt im Quaratal 27,53 Euro weniger als wenn drei Mal über eine bewilligte Ziffer abgerechnet werden könnte. Diesen Unterschied will ich durch eine Zuzahlung des Pat. in etwa ausgleichen. Diese Überlegung ist im Prinzip logisch, aber ihre Realisierung ist wohl nicht gestattet.

Ja, das sehe ich ebenso. Psychotherapeuten mit Kassenzulassung dürfen bei Kassenpatienten lediglich IGeL-Leistungen privat abrechnen. Er dürfte dich z.B. als Selbstzahler weiter behandeln, weil das Kontingent an bewilligten Sitzungen erschöpft ist. Das wäre für dich aber deutlich teurer (ca. 80 - 100 EUR pro Sitzung)

Stimmt - aber was folgt dann statt dessen ?