Private Krankenversicherung Arztanfrage

10 Antworten

Das kommt drauf an, bei welcher Gesellschaft du versichert bist bzw. wie kompetent dein Vermittler war, bzw. ob der Vermittler ausschließlich für die Versicherung tätig ist.
Meine Kunden haben i.d.R. nur eine Schweigepflichtentbindung im Einzelfall und werden somit vorher von der Versicherung wegen der Entbindung vorher angeschrieben. Eine generelle Entbindung unterschreiben meine Kunden bei Vertragsabschluss nur bei den Gesellschaften, die dies zwingend vorschreiben (bei den meisten nicht nötig).

Allerdings ist die Entbindung von der Schweigepflicht nur bedingt freiwillig. Du kannst sie zwar verweigern, dann ist die Versicherung aber auch sofort wegen einer Obligenheitsverletzung von der Leistung befreit (Mitwirkungspflicht).

Die Anlassbezogene Schweigepflichtentbindung im Einzelfall hebeln m.W.n. alle Versicherer bei erstbester Gelegenheit aus, indem sie bei jeder Schweigepflichtentbindung, diese für den aktuellen Sachverhalt und die Zukunft formulieren. Damit reichst du die generelle Entbindung quasi nach. Danach wirst du nicht mehr vorher informiert ;)

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Hallo,

häufig liegt einer der beiden Gründe vor:

  • Überprüfung, ob im Versicherungsantrag alle Vorerkrankungen angegeben wurden

  • Überprüfung, ob der Arzt nur notwendige Behandlungen erbracht hat. Sonst kann die Versicherung die Erstattung auf die angemessene Höhe reduzieren (ergibt sich aus den jeweiligen Versicherungsbedingungen).

§ 5 Absatz 2:

http://www.pkv.de/recht/musterbedingungen/mbkk2009.pdf

Gruß

RHW

Dein einverständniss dazu hast du bereits im antrag gegeben, ohne würden die versicherer das auch nicht tun. Der grund muss nichts beunruhigendes für dich bedeuten. auch die ärzte werden dabei überprüft. Tip: du kannst es beschleunigen indem du bei den ärzten dampf machst das hilft.

Der Antrag enthält eine generelle Schweigepflichtsentbindung, d. h. die Versicherung darf immer ohne deine Zustimmung anfragen. Du hättest etwas anderes ankreuzen können, musst aber nachschauen ob Du das wirklich gemacht hast. Solltest Du das nicht getan haben, kannst Du jetzt immer noch einen Zweizeiler verschicken und nachträglich auf Einzelanfragen "umstellen". Solltest Du das nicht alleine schaffen, lass deinen Vertreter helfen.

Die Anfrage kann verschiedene Gründe haben:

  • Unstimmigkeiten bei der Abrechnung (z.B. Zahlendreher)
  • Unstimmigkeiten bei der Diagnose (z. B. Zahnprophylaxe beim Hautarzt)
  • Vermuteter Betrug
  • Prüfung auf verschwiegene Vorerkrankung
  • Routinekontrolle
  • Qutenerfüllung

Eine Markierung als beste Antwort wäre top! ;)

Du hast sicher bei Antragstellung einen entsprechenden Passus unterschrieben, in welchem Du dem Versicherer solche Anfragen gestattest und Deine Behandler dem Versicherer gegenüber von der Schweigepflicht freistellst. Das ist so üblich. Du kannst die Abwicklung beschleunigen, wenn Du Deinen Arzt anrufst und bittest, doch möglichst bals die Anfrage zu beantworten.