Gibt es von der Versicherung Ärger, wenn man als Vollzeitangestellter novh ein Vollzeitstudium laufen lässt?

siola55  28.09.2020, 20:31

Welche Versicherung meinst du denn???

Jondro 
Fragesteller
 28.09.2020, 20:36

für die Uni ist ja nur die Krankenversicherung von Interesse

siola55  28.09.2020, 20:37

Und was bitte willst du nun als Vollzeit ausüben? Beides geht ja nicht...😥

Jondro 
Fragesteller
 28.09.2020, 20:39

ein Arbeitskollege von mir macht das auch... ein Vollzeitjob (40 Stunden) und eine Einschreibung für einen Masterstudiengang, der auch als Vollzeitbeschäftigung läuft

siola55  28.09.2020, 20:40

Dann meinst du bestimmt ein Duales Studium!?

Jondro 
Fragesteller
 28.09.2020, 20:41

Nein! Es gibt in dem Studiengang keine Anwesenheitspflicht

siola55  28.09.2020, 20:42

Dann ist es auch kein Vollzeitstudium!😥?

Jondro 
Fragesteller
 28.09.2020, 20:47

doch, ist es ganz offiziell. Habe im Bachelor auch nur vor den Prüfungen gelernt

siola55  28.09.2020, 20:56

Dann handelt es sich doch um ein Fernstudium, wenn keine Vorlesungen besucht werden...

Jondro 
Fragesteller
 28.09.2020, 21:08

ist es aber nicht! Das ist bei technischen Studiengängen nun mal so... ich hätte einfach gerne mal eine Antwort auf die Versicherungsfrage

4 Antworten

Mit der Krankenkasse wirst Du Probleme bekommen!

Ich selber habe mich deshalb gegen das Vollzeitstudium entschieden und nach einem offiziellen berufsbegleitenden Studium entschieden.

Folgender Link gibt Dir nochmal detaillierter Auskunft:

https://forschenlernen.jetzt/forschenlernen/aktuelles/meldungen/20170420.php

Der Versicherung wird meinen Informationen nach automatisch mitgeteilt, dass Du immatrikuliert bist. So musst Du bei der Anmeldung bereits ein bestimmtes Dokument von der Krankenversicherung einreichen (um damit zu bestätigen, dass Du bei denen versichert bist). Dadurch haben die dann auch Deine genauen Informationen zwecks Übermittlung.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Jondro 
Fragesteller
 28.09.2020, 20:48

oh nein, da sagt jeder was Anderes.. und ein Arbeitskollege macht das auch gerae mit Vollzeitstudium

sasnrw  28.09.2020, 20:52
@Jondro

Dann würde ich an Deiner Stelle einfach mal mit Deiner Wunschuni Kontakt aufnehmen und das mit denen besprechen. Die müssten ja damit Erfahrung haben. Meine Erfahrungen sagen wie gesagt was anderes. Es kann natürlich sein, dass Du Glück hast und es deshalb nicht auffällt. Ich selber bin leider tod krank. Probleme mit der Krankenversicherung könnte ich mir deshalb gar nicht leisten. Das Risiko einzugehen war mir zu groß.

Bei Masterstudiengängen gibt es meinen Informationen nach (aus Freundeskreis) aber auch nochmal zum Teil (je nach Studiengang und Hochschule) extra regeln. So sind im Master meistens nicht mehr so viele verschiedene Fächer etc. wodurch das schon alleine praktisch gesehen möglich sein kann.

Jondro 
Fragesteller
 28.09.2020, 21:56
@sasnrw

ich habe den Artikel aber noch mal genauer gelesen und festgestellt, dass hier tatsächlich nur der umgekehrte Weg gemeint ist... also Student und eine Tätigkeit mehr als 20 Stunden "nebenbei"... wenn ich mich einschreibe, bin ich ja schon über meinen Arbeitgeber versichert, der wesentlich mehr in die Kasse einzahlen muss, als das ein Student tun würde. Der Uni geht es ja nur darum, dass der Student auch wirklich eine Versicherung hat

die Krankenkasse stellt eine spezielle Bescheinigung für die Hochschule aus, auf der sie bescheinigt, dass du versichert bist. Wie, ist der Hochschule egal.

Da deine Vollzeitbeschäftigung bestehen bleibt, ist das Studium für die Krankenkasse zweitrangig. Versichert bist du weiterhin über deinen Arbeitgeber als Beschäftigter.

Nur wenn das Studium zeitlich überwiegt (min. 20 Std. wöchentlich, Beschäftigung max. 20 Std. wöchentlich), würdest du als „Werkstudent“ gelten, nach § 5 Abs. 1 Satz 9. SGB V in der KVdS (Krankenversicherung der Studenten) versichert werden und aufgrund der Beschäftigung lediglich Rentenversicherungs-Beiträge zahlen.

Dies ist bei dir nicht der Fall, also bleibst du nach § 5 Ans. 1 Satz 1. SGB V pflichtversichert als Beschäftigter.

Ich habe den Paragraphen dazu geschrieben, weil hier leider ein paar falsche Antworten kamen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Jondro 
Fragesteller
 28.09.2020, 22:14

dann bleibt ja nur noch das strittige Thema mit dem Semesterticket. Das Zugfahren steckt zwar in den Studiengebühren drinnen, beinhaltet aber eine deutliche Preisreduzierung, die mir ja eigentlich nur als "Vollstudent" zusteht

okieh56  28.09.2020, 22:17
@Jondro

Dazu kann ich dir leider nichts sagen. Ich weiß nicht, welche Kriterien an das Ticket gebunden sind.

Für die Krankenkasse hast du den Status „Student“ jedenfalls nicht, da du hauptberuflich Beschäftigter bist.

Hallo,

für die Einschreibung benötigt man eine spezielle Bescheinigung der gesetzlichen Krankenkasse. Die Art der Krankenversicherung ist der Hochschule völlig egal: Arbeitnehmer, Selbständiger, Arbeitsloser, Rentner ....

Auf der Bescheinigung steht auch nur "ist bei uns krankenversichert".

Für den Arbeitgeber kann es aber wichtig sein, ob der Arbeitnehmer auch Student ist.

Wenn die wöchentliche Arbeitszeit in der Vorlesungszeit mehr als 20 Stuinden wöchentlih beträgt, bleibt für Arbeitgeber und Arbeitnehmer alles unverändert.

Wenn die wöchentliche Arbeitszeit in der Vorlesungszeit 20 Stunden oder weniger beträgt, gibt es deutliche Veränderungen bei den Sozialversicherungsbeiträgen (nur nicht in der Rentenversicherung).

Gruß

RHW

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Jondro 
Fragesteller
 28.09.2020, 20:52

Auf der Internetseite der Uni steht aber, es muss eine Bescheinigung sein, auf der "Bescheinigung zur Vorlage bei der Hochschule“ steht und das würde ich als Vollzeitangestellter ja bestimmt nicht von meiner Krankenkasse bekommen

Jondro 
Fragesteller
 28.09.2020, 21:16
@Jondro

nachtrag: Ich kann diese Bescheinigung für Studierende bei meiner Krankenversicherung (DAK) tasächlich online herunterladen, habe aber Angst, dass es dann danach Konsequenzen gibt....

RHWWW  28.09.2020, 21:39
@Jondro

Solange man bei dieser Krankenkasse versichert ist, ist alles ok. Alles, was auf der Bescheinigung steht, stimmt ja.

Je nach Arbeitszeit ggf. noch zeitnah den Arbeitgeber informieren.

okieh56  28.09.2020, 22:14
@Jondro

Das ist richtig. Solch eine Bescheinigung für die Hochschule bekommst du von der Krankenkasse - egal, wie du dort versichert bist.

okieh56  28.09.2020, 22:15
@Jondro

„Ich kann diese Bescheinigung für Studierende bei meiner Krankenversicherung (DAK) tasächlich online herunterladen, habe aber Angst, dass es dann danach Konsequenzen gibt...."

Das ist in Ordnung. Die Uni will nur wissen, dass du versichert bist und für die Krankenkasse ist dein Studium uninteressant, solange du vollzeitig beschäftigt bist.

Du bist dann weder Vollzeitangestellter noch Vollzeitstudent...

Mußt dich schon entscheiden, was du gerne als Vollzeit machen willst: Studium oder Angestelltentätigkeit!?