Polizei Ärztliche Untersuchungen Zahnarzt?

4 Antworten

dass sich deine schneidezähne verschoben haben, wird wohl keine auswirkung auf das ergebnis haben ... außer, die verschiebung ist so gravierend, dass probleme im kieferbereich (muskulatur, zusammenbiss usw.) entstehen können

auf jeden fall - und das habe ich hier gelernt :-) - eine kieferorthopädische behandlung muss abgeschlossen sein, sonst hast du keine chance

die weisheitszähne sollten aber auf alle fälle raus, besonders wenn sie bei dir so eine "schubkraft" entwickeln

Stinke 
Fragesteller
 21.06.2016, 21:46

Es ist so: ich habe 4 Weisheitazähne und 3 haben Platz, aber der 4. nicht.....jetzt will ich warten, weil Zähne können jederzeit in die richtige Richtung wachsen. Oder was meinen Sie?

Stinke 
Fragesteller
 21.06.2016, 22:11
@Stinke

Entschuldigung, der 4. hat kein Platz, weil er schief raus wächst.

Stinke 
Fragesteller
 21.06.2016, 22:15
@Stinke

Ungefähr wie bei Ihnen auf dem Bild (von Gutefrage), sah das Röntgenbild bei mir auch aus. :))

jersey80  21.06.2016, 23:33
@Stinke

genaue auskunft kann ich natürlich keine geben, dazu müsste ich das röntgenbild sehen ...

bei weisheitszähnen warten halte ich aber für verkehrt ...

der, der keinen platz hat muss raus ... damit die spannung vom kieferbogen wegkommt, dann können sich die anderen "einreihen"

habe vorne auch schiefe zähne bei mir gab es damals keine probleme

Sirius66  22.06.2016, 17:40

Ohne einen schuldigen Weisheitszahn ist das auch unproblematisch. Aber so kann es eine Auflage wert sein. Sicherlich kein Ausschluss, aber eben ein "regel das bis Datum X, komm zur Kontrolle, wenn dann alles io ist, bist du tauglich."

Gruß S.

Eine 6 gibt es in der Schule. Vom PÄD bekommst du ein tauglich, mit Auflagen tauglich oder untauglich.

Für die Zähne muss bereits bei der Bewerbung ein zahnärztliches Gutachten vorliegen, bzw. ein Auskunftsbogen ausgefüllt und von ZA unterschrieben werden. Darin enthalten sind Angaben über Fehl- oder Kreuzbisse und auch den Status der Weißheitszähne, Lücken, Karies usw.

Alle Bewerbungsunterlagen werden beamtrechtlich, bildungstechnisch und gesundheitlich vorgeprüft. Wenn auf diesem Zettel etwas steht, was den medizinischen Dienst bzw. die Sachbearbeitung der Vorauswahl stört, werden sie nachfragen, weitere Befunde fordern oder dir eine Absage schicken.

Ist dies nicht der Fall, wird dein Zahnstatus bei der PÄU gar nicht mehr geprüft. Nur bei besagten Auflagen. Die kann aber auch der Pol.arzt erst bei der Untersuchung stellen, wenn ihm was nicht passt. So könnte er - wenn dein ZA die Fehlstellung dokumentiert - die Auflage erteilen, daß er raus muss, bevor er dir PDT attestiert.

Gruß S.


Nunja, wie sehr haben sie sich denn verschoben?

Eine Kieferorthopädische Behandlung miss zum Zeitpunkt der Einstellung (Des Arztbesuchs?) Jedenfalls abgeschlossen sein.

Und was meinst du damit 'oder bekomme ich dann eine Note 6?' ?

Stinke 
Fragesteller
 21.06.2016, 21:21

Nicht soo sehr, also geht.

Also Note 6. Man bekommt ja Noten

AssassineConno2  21.06.2016, 21:26

Für was bekommt man denn Noten? Von dem Polizeiarzt bekommst du nur ein Tauglich, untauglich oder Wertung ausgesetzt (dann musst du noch irgendetwas machen oder abgeben). Wenn es nicht auffällt dann sollte das kein Ausschlussgrund sein. Aber ich kann da natürlich nix versprechen. Das kann dir aber nur der Arzt sagen.

Stinke 
Fragesteller
 21.06.2016, 21:43
@AssassineConno2

Ohman...:/ aber als ob das ein Kriterium ist! :0 nur weil 2 Zähne sich verschoben haben! Des ist ja lächerlich, ich bin ja tauglich...

Sirius66  22.06.2016, 17:35
@Stinke

... warten wir´s ab ...

AssassineConno2  21.06.2016, 23:01

nun Lächerlich ist dies nicht. es sieht einfach nicht gut aus...um mehr geht es dabei nicht. Dies gehört zu einem gepflegten äußeren. Aber wenn es nicht schlimm aussieht dass die Zähne abstehen sodass da ne Lücke zu den anderen Zähnen ist oder dass du dadurch nen starken Überbiss hast sollte da auch gar nichrs passieren ;) Von daher mach dir da mal nicht den Kopf drüber ;)

AssassineConno2  21.06.2016, 23:02

und das mit dem tauglich lässt du mal bitte den Arzt feststellen und nicht dich selbst.