Pille auf Krankenkassenabrechnung?
Hey ihr:)
Ich bin jetzt 17 und habe demnächst einen Frauenarzt Termin und lasse mir die Pille verschreiben, aus dem Grund, da ich schlimme Akne habe und eine Behandlung mit Aknenormin anfangen werde, die die Einnahme der Pille verpflichtet. Meine Mutter weiß von all dem nichts. Sie ist gegen „Akne Tabletten“ und vor allem gegen die Pille. Ich will auch gar nicht erst versuchen sie von irgendwas zu überzeugen, das klappt nicht vertraut mir:)
zu meiner Frage:
ich bin bei der Knappschaft versichert. Habe einen eigene Karte aber bin so wie ich das verstanden habe über sie versichert.
wenn ich mir die Pille jetzt verschreiben lasse, kann sie das auf der Krankenkassen Abrechnung sehen? Und wenn ja wie regelmäßig kommen diese Abrechnungen?
Mir wäre eine Antwort super wichtig:)
danke euch allen!
2 Antworten
Bei jungen Frauen bis zum 22. Geburtstag erstatten die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für alle verschreibungspflichtigen Verhütungsmittel (Kondome gehören nicht dazu).
Ab dem 18. Geburtstag fällt eine gesetzliche Zuzahlung (Rezeptgebühr) an.
Privat versicherte Frauen müssen allerdings die Kosten für Verhütungsmittel in jedem Alter selbst tragen.
Über 22 Jahre kann eine Abgabe auf Kassenrezept aufgrund einer Zusatzindikation (Akne, Hirsutismus oder im Rahmen einer med. indizierten Kontrazeption, Therapie mit fruchtschädigenden Wirkstoffen, wie z. B. Methotrexat, Isotretinoin, Thalidomid) erfolgen.
Du bist gesetzlich versichert - da kommen keine "Abrechnungen" nach Hause.
Alles Gute für dich!
Seit dem 29. März 2019
Hallo,
bis zum 22. Geburtstag kann der Arzt die Pille auf Kassenrezept verordnen. Ab dem 18. Geburtstag fällt für die Pille wie für alle Arzneimittel eine Zuzahlung von 10% an (mindestens 5 und maximal 10 Euro pro Packung).
Wenn die Pille für die Behandlung einer Erkrankung eingesetzt werden soll, prüft der Arzt zunächst, ob eine behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegt und wie diese zweckmäßig und wirtschaftlich behandelt werden kann.
Bei den gesetzlichen Krankenkassen erhält der Versicherte nicht automatisch eine Liste der Arztabrechnungen und Arzneimittelverordnungen. In Einzelfällen (z.B. besondere Wahltarife) ist das möglich - aber normalerweise nur für den jeweiligen Versicherten, nicht für Angehörige. Eine verbindliche Aussage erhält man durch einen Anruf bei der jeweiligen Krankenkasse.
Gruß
RHW
Gruß
RHW
Ist das neu bis 22 ? Kenne es nur bis 20