Pille auf Krankenkassenabrechnung?

2 Antworten

Bei jungen Frauen bis zum 22. Geburtstag erstatten die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für alle verschreibungspflichtigen Verhütungsmittel (Kondome gehören nicht dazu).

Ab dem 18. Geburtstag fällt eine gesetzliche Zuzahlung (Rezeptgebühr) an.

Privat versicherte Frauen müssen allerdings die Kosten für Verhütungsmittel in jedem Alter selbst tragen.

Über 22 Jahre kann eine Abgabe auf Kassenrezept aufgrund einer Zusatzindikation (Akne, Hirsutismus oder im Rahmen einer med. indizierten Kontrazeption, Therapie mit fruchtschädigenden Wirkstoffen, wie z. B. Methotrexat, Isotretinoin, Thalidomid) erfolgen.

Du bist gesetzlich versichert - da kommen keine "Abrechnungen" nach Hause.

Alles Gute für dich!

XC600  01.03.2021, 10:38

Ist das neu bis 22 ? Kenne es nur bis 20

isebise50  01.03.2021, 16:04
@XC600

Seit dem 29. März 2019

Hallo,

bis zum 22. Geburtstag kann der Arzt die Pille auf Kassenrezept verordnen. Ab dem 18. Geburtstag fällt für die Pille wie für alle Arzneimittel eine Zuzahlung von 10% an (mindestens 5 und maximal 10 Euro pro Packung).

Wenn die Pille für die Behandlung einer Erkrankung eingesetzt werden soll, prüft der Arzt zunächst, ob eine behandlungsbedürftige Erkrankung vorliegt und wie diese zweckmäßig und wirtschaftlich behandelt werden kann.

Bei den gesetzlichen Krankenkassen erhält der Versicherte nicht automatisch eine Liste der Arztabrechnungen und Arzneimittelverordnungen. In Einzelfällen (z.B. besondere Wahltarife) ist das möglich - aber normalerweise nur für den jeweiligen Versicherten, nicht für Angehörige. Eine verbindliche Aussage erhält man durch einen Anruf bei der jeweiligen Krankenkasse.

Gruß

RHW

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung