Nachversicherung Krankenkasse?

1 Antwort

Wenn man mehr als einen Monat zwischen 2 Beschäftigungsverhältnissen z.B. ohne Versicherung war, zahlt man für die gesamte Zeit die freiwilligen Beiträge.

§19 SGB V- die sogenannte "Nachversicherung" gilt dann nicht, die greift nur, wenn der Zeitraum nicht überschritten wird, dann ist man kostenfrei versichert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung