Ist eine Stundung bei Krankenkasse möglich?
Hallo,
Bin erst 20 und wohne alleine, war dann ca 3-4 Monate arbeitslos (aber hatte Geld gespart). Leider hatte ich mich nicht arbeitslos gemeldet... Und die Versicherung will ungefähr 3000€ von mir noch haben. Ich will am montag anrufen und fragen ob man dies in Raten zahlen kann. Habt ihr ähnliche Erfahrung oder wisst ihr das ob man das auf Raten abbezahlen kann? Ich moment arbeite ich wieder normal. Weil auf der Internet Seite habe ich nur Anträge auf Stundung für Firmen bzw Selbstständige gesehen. Krankenkasse Viactiv
3 Antworten
Nimm unbedingt am Montag Kontakt mit der Krankenkasse auf!
Wahrscheinlich hast du einige Anfragen ignoriert, so dass du mit dem Höchstsatz eingestuft worden bist. Wenn du eine einkommensabhängige Einstufung beantragt hättest, wäre der Beitrag ca. 200 € monatlich. Vielleicht kannst du das noch rückwirkend ändern, wenn die Krankenkasse kulant ist.
Abgesehen davon ist eine Ratenvereinbarung möglich.
Das ist machbar, ruf am Montag direkt dort an und bitte um einen Ratenzahlungsplan. Allerdings wirst du einige Schreiben deiner Krankenkasse ignoriert haben, denn man hat dich in der Höchststufe eingestuft.
Dazu kannst du versuchen, zu verhandeln, ob eine Absenkung möglich ist, verpflichtet ist die Krankenkasse bei Nichtmeldung (Mitwirkungspflicht), die Versicherten in der Höchsstufe einzustufen sind.
Selbstverständlich kannst du eine Stundung aushandeln.
Aber lass dir erstmal erklären, wie so ein hoher Betrag zustande kommt :
"Für hauptberuflich Selbstständige, die freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, gilt je nach Krankengeldanspruch ein Mindestbeitrag von 153,53 bis 160,11 Euro (Stand 2021). Hinzu kommt der kassenindividuelle Zusatzbeitrag."
In deinem Fall wären das ja 800€ pro Monat...
Du hast die Pflegeversicherung vergessen!
Er war auch nicht selbständig, sondern stellenlos - aber der Beitragssatz ist in dem Fall derselbe (ohne Krankengeldanspruch).
Eine einkommensabhängige Einstufung (auch ohne Einkommen) muss man aber beantragen - andernfalls zahlt man den Höchstbeitrag.