Nach OP trotzdem Bezahlung - Minijob?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
dass ich wahrscheinlich 3 Monate nicht arbeiten kann nach der OP.

Gegen den Arbeitgeber hast Du Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für die Dauer von 6 Wochen; danach besteht aber - da es sich um einen Minijob handelt - kein Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse.

Es gibt für den Arbeitgeber (wenn er nicht mehr als 30 Arbeitnehmer hat) keinen deswegen rechtfertigenden Grund für eine Kündigung, da er die Kosten der Lohnfortzahlung aufgrund des verpflichtenden Umlageverfahrens nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz AAG zu 40 - 80 % (je nach gewähltem Tarif) von der Krankenkasse erstattet bekommt (AAG § 1 "Erstattungsanspruch" Abs. 1).

Sollte er Dir in engem zeitlichen Zusammenhang mit Deiner Krankschreibung kündigen, kann man davon ausgehen (und das tun die Krankenkassen), dass die Erkrankung der Anlass für die Kündigung ist. Dann muss der Arbeitgeber trotz der Kündigung Lohnfortzahlung gegebenenfalls auch über das Ende der Beschäftigung hinaus leisten - Entgeltfortzahlungsgesetz EntgFG § 8 "Beendigung des Arbeitsverhältnisses" Abs. 1:

Der Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgelts wird nicht dadurch berührt, daß der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis aus Anlaß der Arbeitsunfähigkeit kündigt. Das gleiche gilt, wenn der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis aus einem vom Arbeitgeber zu vertretenden Grunde kündigt, der den Arbeitnehmer zur Kündigung aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist berechtigt.

Hat der Arbeitgeber mehr als 10 (rechnerische) Vollzeitkräfte, besteht sowieso Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz, da Dein Arbeitsverhältnis schon länger als 6 Monate besteht. In diesem Fall muss der Arbeitgeber einen zur Kündigung berechtigenden Grund (betriebs-, personen- oder verhaltensbedingt) haben; falls nicht, kannst Du innerhalb von 3 Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht erheben (dafür benötigst Du auch keinen Anwalt, wenn Du Dir das selbst zutraust - dazu gegebenenfalls mehr).