Muss ich Schwiegermutter pflegen, wenn sie nach der Ehe mit meinem Schwiegervater eine neue Ehe eingegangen ist und auch aus dieser einen Sohn hat?

8 Antworten

Wir leben nicht mehr im 19. Jahrhundert, wo der älteste Sohn etwas geerbt hat, wozu auch die Versorgung der Eltern dazugehörte.

Heute ist es Sache aller Kinder, sich um die Eltern zu kümmern und auch zu erben. Auch der zweite Sohn Deiner Schwiegermutter ist hier gefragt, nicht nur Du.

Ihr solltet Euch mal zusammensetzen und das Thema besprechen. Wenn es soweit ist, dann kann es schon etwas spät sein. Es ist immer besser, man kümmert sich rechtzeitig um solche Dinge.

NIEMAND kann verpflichtet werden, jemand anderen zu pflegen, mit dem er nicht einmal verwand ist. Wenn überhaupt, wäre dein Mann derjenige, der sich kümmern muss. Da seine Mutter aber wohlhabend ist kann sie ihre Pflege selbst bezahlen. DICH kann jedenfalls niemand dazu verpflichten!

Nein, du bist nicht verpflichtet sie zu pflegen.

Rechtlich bist Du zur Pflege der Schwiegermutter nicht verpflichtet. Da Du auf dem Lande zu wohnen scheinst, weiß ich allerdings nicht, wie es bei Euch mit den moralischen Verpflichtungen aussieht. Welche Verpflichtungen Dein Mann gegenüber seiner Mutter haben könnte, lässt sich aus der Ferne nicht beurteilen.