Muss ich für die kosten des Rettungswagens aufkommen?
Hallo,habe gestern einen RTW angerufen,da meine Blutergebnisse erst später vorlagen und ich für meine Verhältnisse hohen Blutdruck hatte. 116 zu 110.Ich war ziemlich versunsichert und habe aus Panik angerufen.Die Dame im RTW riet mir dann nochmal zum Arzt zu gehen und das ich nichts unterschreiben brauch. Was genau,hat sie mir nicht gesagt. Jedenfalls frage ich mich,ob eine Rechnung auf mich zukommt oder nicht. Da die Dame im RTW selber gesagt hat,das sie keinen medizinischen Notfall sieht,mich mitzunehmen. Sie hat nur einen Zettel für den Arzt ausgestellt und das wars. Habe meinem Freund nix darüber erzählt,und er ist derjenige der ein Konto hat. Wenn ich also zur Zahlung aufgefordert werde,wird er stinkig werden.
4 Antworten
Ein Rettungswagen erbringt aktuell aus sozialrechtlicher Sicht lediglich eine Tramspirtdienstleistung, dass von entsrechend qualifiziertem Rettungsfachpersonal medizinische Leistungen erbracht werden, dass zählt in dieser Hinsicht zumindest zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht. Somit, hat der Rettungswagen aus sozialrechtlicher Sicht auch keine abrechnungsfähige Leistung ernracht, wenn kein Transport stattgefunden hat. Anders sähe die Situation hingegen bei einem beteiligten Notarzt aus, er erbringt als approbierter Arzt immer eine medizinische Leistung und kann diese dementsprechend auch abrechnen, das beteiligte nichtärztliche Rettungsfachpersonal ist in solch einem Fall Gehilfe des Notarztes.
Fazit: ohne Transportdienstleistung, hat der RTW gegenwärtig "keine Leistung" erbracht, somit gilt die Fahrt als Fehlfahrt, auf den entstanden Kosten, bleibt der Träger des Rettungsdienstes sitzen. In Zukunft, soll sich dass jedoch ändern, mit dem "Gesetz zur Reform der Notfallversorgung", soll das Sozialrecht so abgeändert werden, dass auch ein RTW erbrachte medizinische Leistungen (vor Ort) abrechnen kann. Dass hängt auch mit dem neuen Berufsbild des Notfallsanitäters zusammen, wohingegen die ehemaligen Rettungsassistenten auch wenn sie eigenverantwortlich tätig geworden sind nach §3 des Rettungsassistentengesetzes (RettAssG) immer als "Helfer des Arztes" galten, erbringen Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter gemäß §4 des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) eine ganze Reihe an notfallmedizinischen Leistungen in Eigenverantwortung. Diese Leistung, sollen die Rettungsdienste in der Zukunft auch bezahlt bekommen.
Mfg
Es kommt ein Bisschen darauf an, wer denn da war... aber am Ende kommt es aufs Gleiche raus.
Der Rettungswagen führt rein rechtlich nur eine Transportdienstleistung aus. Das heißt, er bringt jemanden ins Krankenhaus. Dass man nebenbei fürs Überleben des Patienten sorgt, ist sozusagen ein freundlicher Service. Aber das bedeutet ganz einfach: Wenn der Rettungswagen niemanden transportiert hat, dann hat er auch keine Leistung erbracht und kann dementsprechend auch nichts abrechnen.
Anders sieht es bei einem Notarzt aus. Der führt eine Untersuchung, Beratung und Behandlung durch. Und das kann er eben auch vor Ort machen, also kann er auch "Untersuchung & Beratung vor Ort" abrechnen. Unabhängig, ob der Patient anschließend transportiert wird oder nicht. Normalerweise wird eine Pauschale abgerechnet, also quasi "1x Einsatz des Notarztes", unabhängig was genau er gemacht hat.
So, und im Grunde kann es dir egal sein... denn die Krankenkassen müssen notfallmäßige Behandlungen bezahlen. Am Patienten bleibt nur der Selbstbehalt von max. 10 € je Fall hängen. Das heißt, ob der Rettungsdienst nun was abrechnen kann oder nicht, macht für dich nur 10 € aus.
Da du nicht Abtransportiert wurdest nicht, ne. Wenn bei uns jemand abgeholt wurde, kam dann immer ein paar Monate später erst die Rechnung von 10€, mehr nicht.
Das könnte dann höchstens an der Krankenkasse liegen, aber so genau weiß ich das nicht.
bin bei der Knappschaft und musste einmal 10€ zahlen,als ich mitgenommen wurde.
Nein du musst nichts bezahlen
achso,da ich gelesen hab das man auch bezahlen muss,wenn er vor Ort ist aber jemanden nicht abtransportiert. Deswegen war ich mir unsicher.