Müssen sich Prostituierte regelmäßig auf Krankheiten untersuchen lassen?
5 Antworten
Im Gegensatz zu den immer wiedergekäuten Regelungen aus der Vergangenheit, die schon viele Jahre nicht mehr gelten: NEIN!
Es gibt in Deutschland derzeit KEINE gesetzliche Verpflichtung zu regelmäßigen medizinischen Untersuchungen von Sexarbeiterinnen! Auch das seit dem 1.7.2017 geltende "Prostituiertenschutzgesetz" sieht lediglich eine medizinische BERATUNG vor, keine Untersuchung!
Allerdings verlangen viele seriöse Sauna- und FKK-Clubs von den dort tätigen Frauen ein Gesundheitszeugnis und/oder regelmäßige Untersuchungen - auch ohne gesetzliche Notwendigkeit. Auf dem Straßenstrich, in Laufhäusern oder Wohnungen sollte man davon allerdings eher nicht ausgehen.
Trotzdem sollte man nicht davon ausgehen, dass eine Sexworkerin automatisch mit allerlei Krankheiten infiziert ist. Die Profis achten meist besser auf ihre (und damit auf Deine) Gesundheit, als die Discobekanntschaft vom letzten Wochenende! Viel wahrscheinlicher ist die Übertragung von Spaß, Lust und unvergesslichen Erlebnissen! Dafür sollte man allerdings die richtigen Locations und Geschäftspartnerinnen wählen. Dabei hilft es sich vorab zum Thema "Paysex" etwas einzulesen (z.B. mittels Amazon).
Wir sehen uns im Puff!
R. Fahren
Hallo! Zwangsuntersuchungen gibt es schon lange nicht mehr.
Am 1. Januar 2001 trat das Gesetz zur Bekämpfung der Geschlechtskrankheiten außer Kraft und wurde durch das Infektionsschutzgesetz (IfSG) ersetzt, das in Bezug auf die Bekämpfung von Infektionskrankheiten statt behördlicher Kontrolle und Zwangsmaßnahmen auf freiwillig wahrzunehmende Hilfsangebote der Gesundheitsämter setzt. Bedingt durch diese Gesetzesänderung war keine Ermächtigungsgrundlage für die verpflichtenden Gesundheitsuntersuchungen von Prostituierten mehr vorhanden, so dass diese bundesweit abgeschafft werden mussten. Als letzte Bundesländer setzten Baden-Württemberg, Bayern und Sachsen im Jahr 2001 ihre landeseinheitlichen Vorschriften außer Kraft. Kurz nach Abschaffung des Bockscheins führte Bayern in seiner Verordnung zur Verhütung übertragbarer Krankheiten mit Wirkung zum 16. Mai 2001 einen Kondomzwang für weibliche wie männliche Prostituierte und deren Freier ein
Sagt Wiki, alles Gute.
Nein, das wurde irgendwann abgeschafft.
Auch dafür gibt es Regeln:
http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2016/10/30/regeln-fuer-protituierte/
Ja und das 2 mal im Jahr.
Das stimmt nicht ganz: Vorschrift ist lediglich eine medizinische BERATUNG - keine Untersuchung und das "2x im Jahr" gilt auch nur für unter-21-jährige!
Seid nett aufeinander!
R. Fahren
Niemals ohne Kondom. Die machen schon Werbung für Tripper. Also nicht ohne.
Aber nur die, die das offiziell machen, also eher die im "seriösen" Bordell. Die Heroinnutten vom Straßenstrich kommen dem oft nicht nach.
Ohne Kondom geht nix bei mir. Auch kein OV
Richtig. Da ist Kondom muß. Aber da gibt es auch schon Organisationen die sich darum kümmern.
Wie gesagt, ohne Kondom kein OV und kein GV. Aber der GV macht dort schon Spaß. Die Frauen da sind richtige Profis
Wie du das machst ist ja richtig
Ich gib mir immer Mühe
Gut
da bin ich aber beruhigt