Minijob + Midijob + zweifach Selbständig?

RHWWW  20.03.2021, 18:52

Hallo,

wer hat (aktuell) die Anteile an der GmbH des Midijobs?

Wer ist dort Geschädftsführer?

Welche Art der Krankenversicherung besteht aktuell?

Gruß

RHW

ciscs 
Fragesteller
 21.03.2021, 14:01

Die Anteile gehören dem Inhaber und Geschäftsführer der GmbH. Ich bin im Moment noch Familienversichert :)

RHWWW  21.03.2021, 15:34

Ist man Midijobber und gleichzeitig Inhaber und Geschäftsführer der GmbH?

Oder ist der Inhaber und Geschäftsführer der GmbH ein naher Angehöriger?

ciscs 
Fragesteller
 22.03.2021, 11:59

Weder noch. Der Inhaber und Geschäftsführer ist ein außenstehender

5 Antworten

Ist gar nicht so kompliziert...

Der Minijob wird wie einer Versteuert...

Für deinen Midijob zahlst du ganz normal über deine Abrechnung die Lohnsteuer...

Deine Selbstständigkeit rechnest du am Jahresende zusammen mit den anderen Einkünften mit der Einkommensteuerberechnung ab...

Eine UG zu gründen macht nur dann Sinn, wenn du mit sehr großen finanziellen Risiken rechnen musst.

Du kannst Jobs haben, so viele du magst. Auch die Anzahl deiner Unternehmen ist egal...aber es wird immer nur ein Minijob anerkannt...

ciscs 
Fragesteller
 25.03.2021, 11:32

Danke für die gute Antwort. Was ich noch nicht ganz verstehe: Warum sollte das Gründen einer UG nur bei großem finanziellen Risiko Sinn machen?

Capatron  25.03.2021, 11:44
@ciscs Die Nachteile der UG:
  • In der UG (haftungsbeschränkt) besteht eine Ansparpflicht, d.h. die Gesellschafter können die Überschüsse der UG nicht voll ausschütten, bis der gesetzlich vorgegebene Ansparbetrag erreicht ist.
  • Ein weiterer Nachteil der UG: Nach Erreichung der Ansparsumme von 25.000 Euro wandelt sich die UG nicht automatisch in eine GmbH um. Falls eine GmbH gewünscht ist, muss erst eine aufwändige Umfirmierung vorgenommen werden.
  • Nachteilig bei der Unternehmergesellschaft: Sacheinlagen können nicht getätigt werden, d.h. die Stammeinlage ist immer bar und in voller Höhe zu erbringen.
  • Im Rechtsverkehr muss immer die Bezeichnung Wunschname plus UG (haftungsbeschränkt) verwendet werden. Abkürzungen sind nicht statthaft.
  • Ein wesentlicher Nachteil der Unternehmergesellschaft: Es ist für jedermann offensichtlich, dass die UG (haftungsbeschränkt) über ein niedriges Stammkapital verfügt. Daher sind das Ansehen und die Kreditwürdigkeit der UG bei Gläubigern und Lieferanten eher begrenzt. 
  • Bei zu niedrig gewähltem Stammkapital droht die Überschuldung und Insolvenz der UG.
  • Eine strikte Trennung zwischen dem privaten Vermögen der Gesellschafter und dem der UG muss eingehalten werden, um Folgen von verdeckter Gewinnausschüttung zu vermeiden.
  • Die UG unterliegt wie die GmbH der Publizitätspflicht und ist zur kaufmännischen Buchhaltung und Bilanzierung verpflichtet.
  • Die Gründungsformalitäten der Unternehmergesellschaft sind aufwändiger und teurer als bei der Gründung von Personengesellschaften.
  • Viele Vorgänge müssen notariell beurkundet werden, etwa die Abtretung von Gesellschaftsanteilen.
  • Dem Geschäftsführer drohen strafrechtliche Folgen und zivilrechtliche Haftung, wenn er gegen seine Pflichten nach dem GmbH-Gesetz verstößt.
  • Nachteilig ist auch: Banken und andere Gläubiger bestehen meist auf selbstschuldnerischen Bürgschaften der Gesellschafter, wenn sie Kredite vergeben. Damit wird die Haftungsbeschränkung in der Regel wieder aufgehoben.
  • Die UG ist gewerbesteuerpflichtig.

Dazu müsstest du einmal etwas Geld in die Hand nehmen, und einen Steuerberater konsultieren.

Auch bei der IHK kann man dich (evtl. sogar kostenlos) beraten.

Der minijob wird vermutlich pauschal besteurt und ist für dich dann steuerfrei.

Der medijob ist ganz regulär Einkommensteuerpflichtig. Lohnsteuer wird bei Steuerklasse 1 erstmal nicht einbehalten. Oder ist das ein einzelunternehmen/ personengesellschaft ab der du auch beteiligt bist? Oder ebenfalls eine UG?

Dein gewinnanteil an der ohg ist ebenfalls bei dir Einkommensteuerpflichtig. Egal ob du den Gewinn ausgezahlt bekommst oder nicht. Zusammen mit dem Lohn als Arbeitnehmer. Die ohg selbst zahlt Gewerbesteuer die aber überwiegend uf deine Einkommensteuer angerechnet wird.

Die UG würden Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer zahlen. Schütten Die die Gewinne aus, zahlt du darauf Einkommensteuer (Abgeltungssteuer) bekommt eine andere UG den Gewinn wäre der idr zu 95% steuerfrei.

Die eine ug in eine andere einzulegen macht eigentlich wenig Sinn. Insgesamt zahlt man so mehr Steuern, man kann höchstens die Steuerzahlung nach hinten verschieben.

Die Details solltest du mit einem Steuerberater klären. Wenn du an der Kapitalgesellschaft bei der du den medijob ausübst auch beteiligt bist, sind auch einige steuerliche und Sozialversicherungsrechtliche Besonderheiten zu beachten

ciscs 
Fragesteller
 20.03.2021, 18:01

Danke für die ausführliche Antwort!

Das Startup, an dem ich beteiligt bin, ist eine GmbH. Ich bin aber via ESOP/VSOP beteiligt, falls das hier eine Rolle spielt.

Stefan1248  20.03.2021, 18:28
@ciscs

Also nur zu ein paar % an der GmbH beteiligt? Wenn es unter 10% würde ich die Anteile auf keinen Fall in eine andere Kapitalgesellschaft packen.

ciscs 
Fragesteller
 20.03.2021, 18:35
@Stefan1248

Es steht noch nicht fest, wieviel genau. Es sind aber tatsächlich mindestens 10%

Hallo,

wenn man als Schüler nicht mehr als 450 Euro verdient (Minijob + sonstige Einkünfte werden addiert!), bleibt man normalerweise weiter über einen Elternteil familienversichert.

Wenn man einen Midijob aufnimmt, wird man selbst Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse. Wenn man sich um die Wahl der Krankenkasse nicht kümmert, wird man Mitglied bei der bisherigen Familienversicherungkasse (wenn es eine gesetzliche Krankenkasse ist).

Wenn man eine OHG und/oder UG gründet, ist man weiterhin über den Midijob versichert, wenn die selbstständige Tätigkeiten nebenberuflich ist/sind. Aus den selbstständigen Tätigkeiten fallen dann keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an (Ausnahme: Bezug einer Rente als Hinterbliebener).

Die Nebenberuflichkeit prüft die Krankenkasse anhand dieser Kriterien:

  • Arbeitszeit aus den selbstständigen Tätigkeiten und im Vergleich dazu die Arbeitszeit als Arbeitnehmer
  • monatliches Arbeitsentgelt als Arbeitnehmer und im Vergleich dazu die Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit (nach Abzug der betrieblichen Kosten)
  • werden in einer der selbstständigen Tätigkeiten eigene Arbeitnehmer beschäftigt?

Wenn man hauptberuflich selbstständig ist, werden Beiträge aus allen Einnahmen berechnet (Mindestbeitrag von ca. 200 Euro monatlich).

In der Rentenversicherung ist entscheidend, in welcher Branche die Selbstständigkeit ausgeübt wird und ob die Arbeit wesentlich für einen Auftraggeber erbracht wird.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Kontakt/kontakt_node.html

Gespräche mit der Krankenkasse und der Deutschen Rentenversicherung sind sehr sinnvoll.

Gruß

RHW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Dein Steuerberater weiß doch hoffentlich Bescheid!?