Kleingewerbe Teilzeitjob und die liebe Krankenkasse

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olange das Einkommen des Teilzeitjobs über dem Gewinn (=Einnahmen- Ausgaben) aus dem Gewerbe liegt, ist man über den TJ versichert.

Kannst Du "first Hand" bei der Krankenkasse erfragen.

Es muss nicht die eingen KK sein: Alle arbeiten nach den gleichen "Spielregeln".

Du bist doch über Deinen Teilzeitjob krankenversichert. Dann brauchst Du Dich als Selbstänger nicht noch einmal zu versichern.

Hab ich mir schon gedacht danke für die Bestätigung

 

@Scowi

Danke, gern geschehen

Hallo,

wenn die Selbständigkeit nebenberuflich ist, sind daraus keine Beiträge an die Krankenkasse zu zahlen (Ausnahme: bei aktuellem Bezug einer Rente, Betriebrente etc.). Ggf. sind aber Beiträge zur Rentenversicherung zu zahlen. Am besten mit einer Beratungsstelle klären:

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/DRVB/de/Navigation/Beratung/Beratungsstellen_node.html

Die Abgrenzung haupt- oder nebenberuflich erfolgt durch die Krankenkasse. Dabei sind die Höhe aller Einnahmen, die wöchentliche Arbeitszeit und die Tatsache, ob man als Selbständiger eigene Arbeitnehmer beschäftigt, entscheidend. Bei Änderungen jeweils erneut die Krankenkasse informieren.

Bei einer hauptberuflichen Selbständigkeit beträgt der Mindestbeitrag bei 215 bzw. 322 Euro monatlich.

Gruß

RHW

Solange die selbstständige Tätigkeit weniger als 15 Stunden in der Woche ausgeübt wird und solange keine Mitarbeiter beschäftigt werden, besteht der Versicherungsschutz über die Beschäftigung und es sind keine Beiträge aus der selbstständigen Tätigkeit zu entrichten. Erst bei mehr Stunden geht man davon aus, dass es sich um eine hauptberuflich ausgeübte Tätigkeit handelt und damit fallen Beiträge an. Hier bitte die zuständige KK direkt ansprechen.

Du musst Dich sowieso krankenversichern, je nach Kasse aber Mindestsätze, die aber leicht bei 300€ liegen können. Wenn Du das abziehst bleibt nicht mehr viel übrig. Besser wenn, Dein Verdienst nur 400€ beträgt, dich ggf. mit dem Ehepartner mitversichern.